Den Schriftwechsel zwischen der Autobahn GmbH des Bundes mit dem Oberbürgermeister der Stadt Remscheid, Burkhard Mast-Weisz, sowie Marion Holthaus, Bürgermeisterin der Stadt Wermelskirchen, entnehmen wir dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid.
Die Autobahn GmbH des Bundes, 30.10.2024
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. Oktober 2024, mit dem Sie sich für eine Wiederherstellung der bisherigen Beschilderung für den Betriebsweg „Talsperre” zwischen Intzestraße und der Tank- und Rast-Anlage Remscheid-Ost an der A l einsetzen. Gerne möchten wir Ihnen die Hintergründe der nunmehr veränderten Beschilderung erläutern. Die Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises hatte sich am 13.12.2023 an die Niederlassung Rheinland der Autobahn GmbH des Bundes gewandt und um Erläuterung der damals bestehenden Beschilderung gebeten. Die bisherige Beschilderung gab die Benutzung der Straße für jeglichen Anlieger-Fahrzeugverkehr frei, also auch für nicht autobahnzulässige Fahrzeuge wie Fahrräder oder Mofas. Durch die Durchfahrtsmöglichkeit des Betriebsweges für Anlieger kam es stets zu Falsch- und versehentlichen Fehlfahrten auf die Autobahn. Zudem musste in den vergangenen Jahren eine durchweg hohe Frequentierung des Betriebsweges mit einem ebenfalls hohen Anteil an illegalen Autobahnein- und -ausfahrten über die Tank- und Rastanlage festgestellt werden.
Die hohe Frequentierung des Betriebsweges schränkte teilweise die Betriebsabläufe der Autobahnmeisterei ein. Der vermehrte Verkehr ohne Bezug zur Rastanlage führt zu vermeidbaren Gefahren für den Verkehr auf der Rastanlage, insbesondere den Fußverkehr. Aus polizeilicher Sicht müsse die Beschilderung grundlegend darauf ausgelegt sein, illegale Einfahrten auf die Autobahn zu unterbinden. Dies sei aus der bestehenden Beschilderung aber nicht eindeutig erkennbar gewesen und hätte zudem zu Missverständnissen geführt. Nach Prüfung durch die Autobahn GmbH des Bundes hat daraufhin am 14.3.2024 ein gemeinsames Informationsgespräch mit den Städten Remscheid und Wermelskirchen sowie der Polizei und den Stadtwerken Remscheid stattgefunden. In diesem Gespräch wurde, um der Bitte der Polizei Rechnung zu tragen, die Anpassung der Beschilderung trotz des vorgebrachten Widerspruchs der Kommunen, angekündigt.
Mit Anordnung der Autobahn GmbH des Bundes vom 2.8.2024 und Umsetzung am 7.10.2024 wurde die Beschilderung dahingehend geändert, dass der Betriebsweg nunmehr ausschließlich vom Betriebs- und Versorgungsdienst sowie dem Linienverkehr genutzt werden darf. Diese Regelung folgt ausdrücklich den gesetzlichen Grundlagen, wonach gemäß § 18 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf Autobahnen nur an gekennzeichneten Anschlussstellen eingefahren werden darf. Analog gilt, dass die Ausfahrt von Autobahnen gemäß § 18 Absatz 10 StVO nur an Stellen erlaubt ist, die durch die Ausfahrttafel (Zeichen 332 StVO) und durch das Pfeilschild „Ausfahrt” (Zeichen 333 StVO) oder durch eines dieser Zeichen gekennzeichnet sind. Zur Autobahn gehören nicht nur die durchgehenden Fahrbahnen, sondern auch die Verkehrsflächen im Bereich der Rastanlagen – in Remscheid einschließlich der über die Autobahn führenden Brücke – für die grundsätzlich die Vorschriften für Autobahnen gelten.
Im Übrigen handelt es sich bei dem vermeintlichen „Wanderparkplatz” um einen Teil der Rastanlage, die insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit zur Wahrung der Einhaltung von gesetzlichen Ruhezeiten vollumfänglich dem Autobahnverkehr vorbehalten bleiben muss. Eine intensive und gezielte Fremdnutzung dieser Nebenanlage durch Erholungssuchende ist mit den Verkehrssicherheitsgrundsätzen des Autobahnverkehrs nicht vereinbar.
Bei unserer Entscheidung haben wir jeden Aspekt sorgfältig abgewogen und nach Alternativen gesucht, doch die rechtlichen Vorgaben lassen uns leider keinen Spielraum.
Nordwestlich der Autobahn, im Umfeld der Bushaltestelle “Talsperre/Mebusmühle”, befinden sich vom Basisstraßennetz aus zugängliche öffentliche Parkplätze. Von dort gelangt man über einen Fußweg von wenigen Hundert Metern gut zur Talsperre. Darüber hinaus kann die Talsperre von der Haltestelle Mebusmühle aus mit der Buslinie 673 erreicht werden, was insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen eine Alternative darstellt. Eine gute Erreichbarkeit der Talsperre ist deshalb auch weiterhin gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Güntner
Vorsitzender der Geschäftsführung
Der Oberbürgermeister der Stadt Remscheid, 4.11.2024
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr geehrter Herr Dr. Güntner,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das ich am 3. November per E-Mail erhalten habe. Sie werden nachvollziehen, dass Frau Bürgermeisterin Marion Holthaus und ich Ihnen gemeinsam antworten.
Sehr geehrter Herr Dr. Güntner, Ihre Aussagen in Ihrem Brief haben uns sehr verärgert. Es zeichnet sich das fort, was wir schon in den letzten Tagen erleben mussten. Wir hatten die Hoffnung, dass Ihr Haus nicht nur die Schwierigkeiten, die aus Ihrer Sicht bestehen, benennt, sondern auch bereit ist, gemeinsam Lösungen im Sinne der Menschen zu erarbeiten. Leider müssen wir feststellen, dass dem nicht so Ist. Die Polizei- und Ordnungsbehörden der Region sowie die Städte Wermelskirchen und Remscheid haben klar zum Ausdruck gebracht, dass sie Ihre Vorgehensweise nicht unterstützen. Weder Sie noch der Verantwortliche der Autobahn GmbH Rheinland waren vor Ort, noch haben Sie – trotz entgegenstehender Überlegungen – ernsthaft sinnvolle Möglichkeiten für eine einvernehmliche Lösung in Betracht gezogen. Ob zum Beispiel eine Schranke oder eine Begrenzung durch Poller eine Alternative sein könnte, haben Sie nicht einmal in Erwägung gezogen. Leider sind in Ihrem Schreiben keine Lösungsvorschläge zu finden.
Sie werden sicherlich nachvollziehen können, dass im Bergischen niemand Ihre Herangehensweise teilt. Fast 6.000 Menschen haben sich bereits per Petition geäußert.
Daher fordern wir Sie erneut auf, umgehend den Dialog mit uns und den betroffenen Städten vor Ort zu suchen, um Lösungen zu entwickeln, die sowohl die Sicherheitsaspekte der Autobahn GmbH als auch die Forderungen der Menschen im Bergischen angemessen berücksichtigen. Mit gleicher Post werden wir den Bundesverkehrsminister, den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses des Bundes, den Landesverkehrsminister Nordrhein-Westfalen, die hiesigen Bundes- und Landtagsabgeordneten sowie die Räte der Städte Remscheid und Wermelskirchen informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Mast-Weisz, Oberbürgermeister der Stadt Remscheid
Marion Holthaus, Bürgermeisterin der Stadt Wermelskirchen