Die Pressemitteilung der Stadt Remscheid entnehmen wir dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid
Mit Blick auf die Aufhebung der Anliegerfreigabe der Zubringerstraße zur Talsperre Eschbachtal/Hotel hat Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz die zuständige Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland in Krefeld, vertreten durch Thomas Ganz, aufgefordert, die getroffene Regelung rückgängig zu machen.
Zitat: „Sehr geehrter Herr Ganz, seit Montag, 7. Oktober, wurde die Anliegerbefreiung von dem Verkehrsverbot an der Zufahrt zur Freizeitanlage Talsperre Remscheid und zur Hotelanlage Talsperre 1 aufgehoben. Zu dieser Thematik hat im März dieses Jahres ein Informationstermin in den Räumlichkeiten der Autobahnmeisterei Mebusmühle stattgefunden, in dem seitens der Autobahn GmbH der rechtliche Hintergrund der beabsichtigten Regelung dargestellt und auch der Auslöser für den Handlungsbedarf benannt wurde. Polizeiliche Kontrollen des unerlaubten Ein- und Ausfahrens von der Autobahn außerhalb von gekennzeichneten Anschlussstellen benötigten bei der bisherigen Verkehrsregelung einer recht aufwendigen Bereitstellung von Einsatzmitteln, hieß es.
Seitens des Vertreters der Verkehrsregelung der Stadt Remscheid wurde bereits in diesem Termin eindringlich und nachdrücklich darauf hingewiesen, dass eine solche Verkehrsregelung, nämlich die Untersagung des Anliegerverkehrs zur Freizeitanlage Talsperre und die Anfahrt zum Hotel, bereits vor 30 Jahren vorgenommen und nach erheblichen Protesten und hohen politischen Wellen wieder zurückgenommen wurde. Hierzu wurde aus der vorliegenden Straßenakte auf umfangreiche Presseberichterstattung verwiesen. Die Straßenverkehrsbehörde Wermelskirchen unterstützte die vorgetragene Argumentation aus örtlicher Sicht inhaltsgleich. Ungeachtet dieser nachdrücklichen Bedenken erließen Sie im August 2024 die verkehrsrechtliche Anordnung zur Änderung der Zufahrt mit den nun gegebenen Auswirkungen.
Es ist insbesondere gegenüber den Besucherinnen und Besuchern des hochfrequentierten Naherholungsgebietes an der Talsperre nicht vermittelbar, dass diesen nun abverlangt wird, mitunter erhebliche Umwege durch die ausschließliche Anfahrt über die Autobahn vorzunehmen. Gerade in Zeiten des allgegenwärtigen Klimaschutzes sind derartig verursachte Mehrkilometer vermeidbar und entsprechen nicht dem Umweltgedanken. Gleiches gilt für die Andienung der Hotelanlage, die nicht nur von Übernachtungsgästen auf der Durchreise aufgesucht wird, sondern gastronomisch ebenso von Bewohnerinnen und Bewohnern der Städte Wermelskirchen und Remscheid gerne genutzt wird. Auch viele Remscheider Vereine nutzen die Räumlichkeiten für ihre regelmäßigen Vereinstreffen, Chorproben und sonstigen Zusammenkünfte.
In den jüngsten Änderungen der Straßenverkehrsordnung und auch in den schon feststehenden zukünftigen Anpassungen verkehrsrechtlicher Vorschriften sind Verkehrserleichterungen und umweltpolitische Aspekte wesentlich stärker gewichtet, als dies noch vor ein paar Jahren gegeben war. Der nun verhängte Ausschluss des Anliegerverkehrs läuft somit auch diesen Intentionen des Verkehrsrechts zuwider. Letztendlich wurden durch Ihre Anordnung Tatsachen geschaffen, die weder auf einer polizeilichen Verkehrs- oder Unfallstatistik beruhen, noch seitens der Polizei eingefordert wurden. Es bestand zu keinem Zeitpunkt eine Handlungsnotwendigkeit. Dies wurde auch durch die Polizei aktuell nochmals bestätigt. Die Unfallstatistik weist einen einzigen Unfall mit Personenschaden in den vergangenen acht Jahren auf (Quelle: Unfallatlas Deutschland).
In der Bevölkerung herrscht vollkommenes Unverständnis über die von Ihrem Hause getroffene, nicht nachvollziehbare Regelung, für die es keinerlei Handlungserfordernis gab. Poltische Mandatsträgerinnen und -träger auf Bundes- und Landesebene wurden von den Menschen involviert, es wurden Resolutionen gestartet, zahlreiche Beschwerdemails sowie -anrufe gingen hier ein, die lokalen Tageszeitungen haben und werden das Thema groß aufmachen, es hagelt Leserbriefe, und die Kommentierungen in den sozialen Medien sind ebenso zahlreich wie grenzwertig. Die Online-Petition eines Wermelskirchener Bürgers gegen Ihre aktuelle Anordnung hat innerhalb von 48 Stunden mehr als 3.000 Unterzeichner.
Ich bitte Sie, Ihre getroffene Anordnung zu überdenken und die bisherigen Verkehrserleichterungen für alle Nutzenden des Naherholungsgebietes Eschbachtalsperre und auch des Hotelbetriebes in Form der bisherigen Anliegerbefreiung dringend wiederherzustellen. Die Wiederherstellung der Anliegerlösung wird sicherlich auch zur Erhöhung der Akzeptanz der Autobahn GmbH in der Öffentlichkeit beitragen. In diesem Sinne werden auch die politischen Vertreter der Stadt Remscheid sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene den Sachverhalt politisch platzieren wollen. Unbeschadet der rechtlichen Situation wäre eine positive Entscheidung im Sinne meiner Anfrage eine Entscheidung für viele Menschen hier in der bergischen Region.“