“Nebeneinander – miteinander“

Verkehrsunfallprävention vor Ort für Fahrrad- und Autofahrende

VON KATHRIN KELLERMANN

Wer schonmal mit dem Auto an die Ampel an der Kreuzung Thomas-Mann-Straße und Zenshäuschen vorgefahren ist, hat sie sicherlich schonmal gesehen: die sogenannten „Schutzstreifen“ und „Fahrradaufstellflächen”. Denn diese Aufstellfläche wurde extra eingerichtet und unmittelbar vor der Ampel für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer markiert, damit sie dort auf die Grünphase warten und anschließend leichter und sicherer in Richtung Zenshäuschen abbiegen können.

Das Problem ist nur, dass manche Fahrzeugführende die Aufstellfläche missachten. Nach Anregungen vom ADFC Wermelskirchen hat die Mobilitätsmanagerin der Stadt, Evelyn Schwanke, im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche Sabrina Demmrich und Sonja Orbons von der Verkehrsunfallprävention der Kreispolizei eingeladen. Auch der Bezirksbeamte Tobias Mann war mit vor Ort, um an der Ampel auf mögliches Fehlverhalten hinzuweisen und zu beraten, wie die Aktion „nebeneinander – miteinander”, die unter dem Leitsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme steht, noch besser funktioniert.

Angeregt wurde nach dem Termin, die Aufstellfläche und den Bereich des Schutzstreifens rot zu markieren, um den Verkehrsknotenpunkt noch sichtbarer zu gestalten. Auch Informations-Stelen sind eine weitere Idee, die nun in der Stadtverwaltung besprochen wird. Denn dort kann erklärt werden, was der grüne Pfeil auf der Fahrbahn bedeutet. Der zeigt nämlich den Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern den Weg von der Balkantrasse durch die Innenstadt in Richtung Bergisch Born. Der rote Pfeil zeigt die Route durch die Stadt in Richtung Burscheid.

Im Gepäck hatten die Polizistinnen des Rheinisch-Bergischen Kreises auch den etwa einen Meter hohen Schriftzug #LEBEN, um auf besondere Präventionsaktionen zur Verkehrssicherheit hinzuweisen. „Im besten Fall erreichen wir mit den Aktionen, dass die Fahrerinnen und Fahrer auf Dauer ihr Fahrverhalten ändern“, heißt es von der Polizei.

Übrigens: Der Schutzstreifen ist ein bestimmter Teil der Fahrbahn, der nur für Radfahrende bestimmt ist. Die Schutzstreifen werden durch unterbrochene Linien und durch ein weißes Piktogramm eines Fahrrades gekennzeichnet, aber nicht beschildert. Wichtig für Autofahrerinnen und Autofahrer: Die Schutzstreifen, auf denen ein Halt- und Parkverbot besteht, dürfen nur bei Bedarf überfahren werden. Und zwar nur, wenn Radfahrende nicht behindert, gefährdet oder geschädigt werden.

Alle Fotos © Stadt Wermelskirchen

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