Ausschuss für Gesundheit, Rettungswesen und Verbraucherschutz: Katastrophenschutzlager auf den Weg gebracht
Leitstellen sind gesetzlich verpflichtet, sich auf plötzlich auftretende Störungen der Notrufanschlüsse vorzubereiten und Maßnahmen zu ergreifen, die die Aufgaben der Leitstelle auch bei einem Ausfall sicherstellen. Dass eine Leitstelle nicht erreichbar ist, kann in seltenen Fällen beispielsweise dann vorkommen, wenn eine technische Störung bei dem Telefondienstleister vorliegt. Im Ausschuss für Gesundheit, Rettungswesen und Verbraucherschutz (GRV) wurde daher nun eine Vereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb einer „Redundanz als gegenseitige Ersatz- und Notrufabfragestelle“ zwischen dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Oberbergischen Kreis vorgelegt. Der Ausschuss stimmte dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung einstimmig zu.
Im seltenen Fall einer Störung stellt die Nachbarleitstelle demnächst sicher, dass telefonische Notrufe angenommen werden. Die Feuer- und Rettungsleitstelle des Oberbergischen Kreises und des Rheinisch-Bergischen Kreises kooperieren also als gegenseitige Ersatz-Notrufabfragestellen. Diese gegenseitige Unterstützung wurde mit allen erforderlichen Maßnahmen, technischen Voraussetzungen und dem organisatorischen Ablauf in einem gemeinsamen Konzept festgehalten. Schnittstellen werden aufeinander abgestimmt und es wird sichergestellt, dass in jeder der beiden Leitstellen die technischen Voraussetzungen vorliegen, um die Notrufannahme für zwei Landkreise parallel bedienen zu können. Zudem werden Mitarbeitende entsprechend geschult.
Große Zustimmung für Einrichtung eines Katastrophenschutzlagers
Der Rheinisch-Bergische Kreis stärkt seine nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, indem er ein Katastrophenschutzlager einrichtet. Finanzielle Mittel in Höhe von 200.000 Euro zur Stärkung der Hochwasservorsorge für die Jahre 2022 bis 2024 wurden bereits 2021 vom Kreistag beschlossen. Der GRV stimmte einer Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 135.000 Euro aus diesem Topf für die Einrichtung und Ertüchtigung des Katastrophenschutzlagers nun einstimmig zu.
Um die dafür vorgesehenen Räume zu einem Katastrophenschutzlager umzurüsten, sind einige Maßnahmen notwendig. So sollen vier Reihen eines Paletten- beziehungsweise Schwerlastregalsystems das Herzstück des Lagers bilden und Platz für mehr als 250 befüllte Paletten bieten. Das darauf gelagerte Material kann von Notstromaggregaten und Sandsäcken bis zu vorgeplanten und zusammengestellten Einsatzmodulen reichen, die in dieser Form schneller zweckgebunden herausgegeben werden können.
Für kleinere und leichtere Güter, die von Hand bewegt werden können, soll ein Bereich mit einfachen Lagerregalen und Schränken ausgestattet werden. Es werden außerdem Bereiche für die allgemeine Kommissionierung von Lagergütern und für sehr große oder schwere Geräte ausgewiesen.
Da das eingelagerte Material für verschiedenste Zwecke vorgesehen ist, speziell für den Einsatz bei Großschadenslagen oder Katastrophen, muss dieses in regelmäßigen Abständen überprüft und instandgehalten werden. Dies erfordert die Einrichtung eines Werkbereiches mit Werkbank, Arbeitstischen und Werkzeug. Für die dokumentarische Nachhaltung und andere Bildschirmarbeiten sollen außerdem zwei vom Lager räumlich abgegrenzte Büroarbeitsplätze entstehen. Die Einrichtung des Lagers soll baldmöglichst erfolgen.