Einrichtung von Videoüberwachung in Wermelskirchen

Die Freien Wähler Wermelskirchen haben über ihren Fraktionsvorsitzenden Henning Rehse erneut einen Antrag an die Verwaltung gestellt, „öffentliche Gebäude und deren Umfeld wie auch Plätze in Wermelskirchen mittels Videoüberwachung sicherer zu machen“. Hier das Schreiben im Wortlaut:

Einrichtung von Videoüberwachung in Wermelskirchen

Sehr geehrte Herren Görnert und Feldmann,

in der Vergangenheit hat die Fraktion FREIE WÄHLER mehrfach angeregt, öffentliche Gebäude und deren Umfeld wie auch Plätze in Wermelskirchen mittels Videoüberwachung sicherer zu machen.

Das Thema endete stets damit, dass die Verwaltung darlegte, warum etwas nicht gehe. Hauptargument war, dass Videoüberwachung nur zur Abwehr von Straftaten bzw. anlässlich derer eingesetzt werden dürfe.

Nun ist es in der Nacht vom Freitag auf Samstag mehrfach zu Brandstiftung gemäß § 306 wenn nicht sogar 306a bzw. b StGB, also eindeutig zu Straftaten in der Innenstadt von Wermelskirchen gekommen, die eine rechtlich saubere Begründung des Einsatzes von Videoüberwachung möglich machen sollten.

Nur wie durch ein Wunder kamen keine Menschen zu Schaden und wurde die Katt nicht vollständig ein Raub der Flammen.

Das sind keine „Dumme-Jungen-Streiche“, das sind Kriminelle, denen das Handwerk mit allen Mitteln gelegt werden muss. Zudem müssen Bevölkerung und deren Hab und Gut wie auch das der Stadt geschützt werden.

Wir regen daher an, dass die Verwaltung ein auch rechtlich belastbares Konzept zur Einführung von Videoüberwachung städtischer Gebäude und deren Umfeld wie auch öffentlicher Plätze zwecks Abwehr von Straftaten und Gefahren erarbeitet.

Der Politik möge dieses in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorgestellt werden und gleichzeitig mitgeteilt werden, welche personellen und finanziellen Ressourcen die Verwaltung zur Umsetzung benötigt.

Mit freundlichen Grüßen Henning Rehse Fraktionsvorsitzender

© Stadt Wermelskirchen

Kommentare (2) Schreibe einen Kommentar

    • Marcus Richter
    • 30.07.24, 21:35 Uhr

    Typisches Geklapper von rechts außen ohne jede Substanz. Ein Blick in § 15a PolG reicht aus, um festzustellen, dass die Einschätzung der Verwaltung nach wie vor korrekt ist, da wir es (zum Glück!) nicht mit wiederholten Straftaten zu tuen haben und die Voraussetzungen für eine Videoüberwachung dementsprechend nicht erfüllt sind.

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    • Wolf
    • 31.07.24, 11:57 Uhr

    Eine Videoüberwachung kann im privaten Bereich durchaus sinnvoll sein, vorausgesetzt man hat die finanziellen Mittel für die Errichtung, die Instandhaltung und den laufenden Betrieb solch einer Anlage.

    Im öffentlichen Bereich liegen die Hürden deutlich höher. Videotechnik wird in bekannten Kriminalitätsschwerpunkten eingesetzt. Und zuvor bedarf es einer Güterabwägung.

    Es gibt jedoch keinen Kriminalitätsschwerpunkt! Und ein Gutachten zur Güterabwägung wäre komplett rausgeschmissenes Geld.

    Mein Tipp: das eingesparte Geld für eine sinnfreie Videoüberwachung bitte in Schulen und Bildung stecken. Prävention ist immer deutlich günstiger und effektiver als hinterher irgendwelche Symptome zu bekämpfen.

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