Kommunalwahlrechtsreform in der Kritik

FWG, FDP und andere kleine Parteien im Kreis kritisieren eine Wahlrechtsreform, die CDU, Grüne und SPD durch den Landtag gebracht hatten. Es geht um die Veränderung der Regeln für die Aufrundung der für ein Mandat erforderlichen Stimmenanteile.

Zu Beginn der Sommerferien hatte der Landtag NRW eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes mit den Stimmen von CDU und Grünen sowie der SPD beschlossen, die sich auf die Mehrheitsverhältnisse in Stadt- und Gemeinderäten und Kreistagen auswirken wird, auch in Bergisch Gladbach und im Rheinisch-Bergischen Kreis. Kleinere Parteien und Wählergemeinschaften befürchten, durch die geänderte Berechnung der Sitzverteilung in Räten und Kreistagen benachteiligt zu werden. Hingegen würden die größeren Parteien bevorzugt – insbesondere CDU, SPD und Grüne, die das neue Verfahren auf den Weg gebracht haben. 

Guido Wagner schreibt im Kölner Stadtanzeiger: „Aus Sicht der Kritiker haben sich die großen Fraktionen ein Wahlrecht zurechtgeschneidert, das ihnen bei der Kommunalwahl 2025 deutliche Vorteile verschaffen könnte – insbesondere bei knappen Mehrheitsverhältnissen in einem Stadtrat, Gemeinderat oder Kreistag.“

Das sehen die NRW-Kolalitionsparteien, CDU und Grüne, und die SPD natürlich anders. Die kleineren Parteien hätten bislang vom bisherigen Wahlrecht überproportional profitiert. Das Rechenverfahren ist kompliziert und für den Normalbürger kaum durchschaubar. Die bisherige Sitzverteilung nach Sainte-Laguë wird durch die Wahlrechtsreform ersetzt durch „ein Quotenverfahren mit prozentualem Restausgleich“. 

„Damit werden kleine Parteien und Wählergemeinschaften massiv benachteiligt.“ Mit diesen Worten zitiert der Kölner Stadt-Anzeiger Rainer Röhr, den Fraktionschef der Freien Wählergemeinschaft (FWG) im Bergisch Gladbacher Stadtrat

Für Dorothee Wasmuth, FDP-Fraktionschefin in Bergisch Gladbach und FDP-Kreisvorsitzende, ist klar, „daß kleinen Parteien definitiv verlieren“ werden. Yannick Steinbach, Fraktionschef der Wählergemeinschaft Fors-Park im Rösrather Stadtrat, sieht gleichfalls „die klare Tendenz, dass die Kleinen benachteiligt werden, während die Großen profitieren“.

Wäre das neue Kommunalwahlrecht schon 2020 angewandt worden, hätten CDU, Grüne und SPD je einen Sitz mehr im Gladbacher Stadtrat erhalten, drei kleinere Fraktionen dagegen je einen Sitz weniger.

Die FDP im Landtag hat eine Klage gegen die Reform angekündigt. Aus Sicht der Kritiker der Wahlrechts-Reform bildet die bisherige Berechnung nach Sainte-Laguë den Wählerwillen am besten ab.

Beitragsfoto: Kreistagssitzung © RBK

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