Vater und Sohn wegen versuchter Erpressung in Haft

Den Beitrag von Lothar Kaiser entnehmen wir dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid

Die Staatsanwaltschaft Kassel hat am 18. Juni ein Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Wuppertal abgegeben, welches dort nach einem Hinweis der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz eingeleitet worden war. 

Gegenstand des Verfahrens ist eine versuchte Erpressung zum Nachteil der Familie des ehemaligen Rennfahrers Michael Schumacher. Die Täter hatten gegenüber Mitarbeitenden der Familie behauptet, über Dateien zu verfügen, an deren Nichtveröffentlichung die Familie interessiert sein dürfte. Um eine Veröffentlichung der Dateien im Darknet abzuwenden, forderten die Täter eine Zahlung in Millionenhöhe. Als Nachweis, tatsächlich über entsprechende Dateien zu verfügen, übersandten die Erpresser einzelne Dateien an die Familie. Durch technische Maßnahmen konnte ermittelt werden, dass die Erpresser von Wuppertal aus handelten, weshalb die hiesige Behörde das Verfahren übernommen hat.

Am 19. Juni ergingen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Wuppertal durch das hiesige Amtsgericht Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle gegen zwei 53 und 30 Jahre alte Männer aus Wuppertal, wobei es sich um Vater und Sohn handelt. Beide stehen aktuell in anderer Sache unter Bewährung. Noch am selben Tage wurden acht Objekte durchsucht, wobei neben den Hauptwohnsitzen der Beschuldigten auch der Zweitwohnsitz und Arbeitsplatz des älteren Tatverdächtigen in Konstanz sowie die Räume weiterer Personen, unter anderen auch in Solingen, durchsucht wurden. Hierbei wurden mehrere Datenträger aufgefunden. Deren Auswertung findet zur Zeit noch statt.

Die beiden Hauptbeschuldigten konnten am 19. Juni durch Kräfte der Polizei Hessen auf einem Supermarktparkplatz in Groß-Gerau angetroffen und verhaftet werden. Die gegen die Hauptbeschuldigten ergangenen Haftbefehle wurden am 20. Juni durch das Amtsgericht Wuppertal in Vollzug gesetzt. Den beiden Männern droht für den Fall einer Verurteilung eine Geld- oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren. Die umfangreichen Ermittlungen dauern an. (Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft)

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