Den Beitrag von Georg Watzlawek entnehmen wir mit freundlicher Genehmigung dem Bürgerportal Bergisch Gladbach
Die Summe der Spenden, die Innenminister Herbert Reul von einem mutmaßlichen Schleuser-Chef erhielt, entspricht der Hälfte der Mittel, die die CDU Rhein-Berg insgesamt für seinen Landtagswahlkampf 2022 eingenommen hat. Fragen zum damaligen Umgang mit den drei Spenden beantwortet Reul nur formal.
Die CDU im Rheinisch-Bergischen Kreis hat im Jahr 2022 insgesamt 124.311,97 Euro an Spenden erhalten, teilt der Kreisverband auf Anfrage des Bürgerportals mit. Im Landtagswahlkampf 2022 habe sie knapp 130.000 Euro für beide Wahlkreise zusammen ausgegeben. Davon seien 10.000 Euro aus eigenen Mitteln genommen worden, der Rest mit Spenden der Jahre 2021 und 2022 finanziert worden.
Die 130.000 Euro wurden laut Kreisverband jeweils zur Hälfte für die Kandidaten Herbert Reul (Nordkreis) und Martin Lucke (Südkreis) ausgegeben, also jeweils etwa 65.000 Euro (inklusve der jeweils 5000 Euro aus eigenen Mitteln). Der Kreisverband betont erneut, dass alle Spenden ordnungsgemäß verbucht und bescheinigt wurden und in den Rechenschaftsberichten der CDU enthalten sind.
Von den 60.000 Euro an Spenden, die für Reuls Wahlkampf ausgegeben wurden, kam damit die Hälfte vom Frechener Anwalt Claus B., der im Verdacht steht, einen Schleuserring für reiche Chinesen geführt zu haben.
Im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Düren und im Rhein-Erftkreis hatte der CDU-Kreisverband Rhein-Berg drei Einzelspenden von jeweils 9990 Euro offen gelegt, die von Claus B. sowie von zwei Unternehmen, in denen er Geschäftsführer war, mit dem Verwendungszweck „Wahlkampf Reul“ gezahlt worden war.
Reul hatte die Höhe der Spenden zuvor als „nicht außergewöhnlich“ bezeichnet; es habe keinen Anlass gegeben, an der Rechtschaffenheit des Spenders zu zweifeln.
Die Frage, ob die Gesamtsumme der Spenden von Claus B. angesichts der Relation zur Gesamthöhe der Spendensumme nicht doch ungewöhnlich sei, beantwortet Reul nur mit dem allgemeinen Hinweis, dass die Spenden „nach dem üblichen Verfahren“ erfolgt und eine Verletzung des Parteiengesetz nicht erkennbar sein.
Auch auf die Frage, ob die CDU nicht hätte erkennen müssen, dass die drei Spenden aus einer Quelle stammten, beantwortet Reul formal mit dem Hinweis auf das Parteiengesetz, dass Spenden erst ab 10.000 Euro mit dem Namen des Spenders veröffentlicht werden müssen.
Auf den Verdacht, dass Claus B. seine Spenden in Höhe von 29.970 Euro bewusst zur Umgehung des Spendengesetzes gesplittet hat, geht Reul nicht ein. Zuvor hatte der Innenminister dem WDR und dem Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, dass Claus B. im Vorfeld der Spenden auf Reul zugekommen war und eine Unterstützung angekündigt hatte.
„Natürlich ist man im Nachhinein immer schlauer“
In einem weiteren Schritt hat Reul jetzt gegenüber dem KSTA dargelegt, dass er Claus B. danach wenigstens acht Mal getroffen habe. Dies seien „zufällige Begegnungen bei öffentlichen Veranstaltungen, Gesprächstermine als auch politische Gesprächsrunden“ gewesen. Alle diese Termine, auch die kleineren Gesprächsrunden, seien politische Routine gewesen; damals habe es keinerlei verdächtige Hinweise gegeben.
Das bekräftigt Reul auch in seiner Stellungnahme für das Bürgerportal erneut. Auf die Frage, ob er mit der Kenntnis von heute, einen Fehler einräumen bzw. Dinge anders machen würde antwortert er: „Natürlich ist man im Nachhinein immer schlauer. Zum damaligen Zeitpunkt gab es keinen Anlass an der Seriosität des Spenders zu zweifeln.“
Die CDU habe sich proaktiv an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gewandt und alle bislang vorliegenden Informationen geteilt. Sie werde auch weiterhin neue Erkenntnisse unverzüglich mitteilen und auf allen Ebenen mit den Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung der Vorwürfe gegen die Schleuser-Gruppe vollumfassend zusammenarbeiten.
Im Landtag haben SPD und FDP Anfragen eingebracht, die weitere Auskünfte zu den Treffen Reuls mit dem Spender sowie zur Einordnung der Spenden knapp unter der Anzeigepflicht verlangen.
Beitragsfoto © Petra Klawikowski – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0,