Ehrenamtliche Naturschutzwächter treten ihren Dienst an

Ansprechpersonen für Erholungssuchende unterwegs in der freien Landschaft

Fünf Naturschutzwächter und drei Naturschutzwächterinnen haben ihren Dienst offiziell angetreten und sind nun in ihren Heimatkommunen unterwegs. Sie informieren Erholungssuchende über das richtige Verhalten in der Natur und stehen in engem Austausch mit dem Amt für Planung und Landschaftsschutz des Kreises. Was darf ich im Wald? Wie genau wirkt sich mein Verhalten auf Natur und Landschaft, auf Flora und Fauna aus? Diese Fragen im direkten Dialog zu beantworten und aufzuklären ist eine der vornehmlichen Aufgaben der Naturschutzbeauftragten.

Landrat Stephan Santelmann sieht in ihrem Einsatz viele Vorteile: „Die Naturschutzbeauftragten kennen sich in ihren Kommunen bestens aus und sind bei Bedarf schnell zur Stelle. Sie sind dabei auch Ansprechpersonen für Erholungssuchende vor Ort und können ihnen weiterhelfen. Dadurch tragen sie maßgeblich dazu bei, die Natur aktiv zu schützen und gleichzeitig ein angenehmes Erlebnis für Besucherinnen und Bescher zu gewährleisten. Ihr ehrenamtliches Engagement ist ein wichtiger Beitrag, um sicherzustellen, dass unsere wunderschöne Landschaft im Rheinisch-Bergischen auch in Zukunft bewahrt bleibt.”

Ehrenamt zum Schutz der Natur

Die Naturschutzwächterinnen und -wächter sind ehrenamtlich unterwegs. Bernhard Fleischer, Leiter des Amts für Planung und Landschaftsschutz beim Rheinisch-Bergischen Kreis erläutert: „Die ehrenamtliche Naturschutzwacht ist neben dem Einsatz der hauptamtlichen Rangerinnen und Ranger ein wichtiges Bindeglied zwischen der Bevölkerung und der Naturschutzbehörde. Ich freue mich deshalb, dass alle acht Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises nun über Naturschutzbeauftragte verfügen, die sich engagiert für unsere bergische Natur einsetzen.“

Bisher wurde die Naturschutzwacht im Rheinisch-Bergischen Kreis durch die jeweiligen Forstbetriebsbeamten ausgeführt, die in der Wahner Heide durch Bürgerinnen und Bürger unterstützt wurden. Das Ehrenamt ist eine nordrhein-westfälische Besonderheit, die das Landes-Naturschutzgesetz den Unteren Naturschutzbehörden einräumt. Sie kann Beauftragte für den Außendienst, die Naturschutzbeauftragten bestellen, die die Naturschutzwacht bilden.

Beitragsfoto: Die ehrenamtlichen Naturschutzwächterinnen und -wächter des Rheinisch-Bergischen Kreises treten ihren Dienst an © Rheinisch-Bergischer Kreis/Frank Dudley

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