Etwa 27.300 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger erhalten in den kommenden Wochen ihre Wahlbenachrichtigung in Form eines Briefes für die Wahl zum 10. Europäischen Parlament am Sonntag, 9. Juni 2024. Durch die Feiertage im Mai kann es vereinzelt zu einer verzögerten Zustellung der Wahlbenachrichtigungen kommen. Eine wichtige Info des Wahlbüros ist deshalb: Wer bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, meldet sich bitte beim Wahlbüro der Stadt Wermelskirchen per Mail an wahlen@wermelskirchen.de oder telefonisch unter 02196 / 710–337. Persönlich sind die Kolleginnen und Kollegen des Wahlbüros in Raum E.19 der Stadtverwaltung zu sprechen.
Übrigens: Wer schon vor dem Wahlsonntag sein Kreuzchen auf dem Wahlzettel abgeben möchte, beispielsweise, weil eine Urlaubsreise oder ein anderer Termin am 9. Juni ansteht, wodurch der Besuch im Wahllokal nicht möglich ist, kann bereits einige Wochen vor der Europawahl per Briefwahl im Direktwahlbüro der Stadt Wermelskirchen wählen.
Hierfür öffnet das Direktwahlbüro seine Türen ab Montag, 13. Mai, in den Räumlichkeiten des Bürgerbüros zu dessen Öffnungszeiten:
montags bis freitags, von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14 bis 17 Uhr. Samstags ist keine Briefdirektwahl möglich! Briefwahlanträge können aber jederzeit im Hausbriefkasten des Bürgerzentrums an der Telegrafenstraße 29–33 neben dem Haupteingang eingeworfen werden.
Bei einer persönlichen Beantragung im Direktwahlbüro sind der ausgefüllte und unterschriebene Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sowie ein Personalausweis vorzulegen. Wer für eine andere Person einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen möchte, benötigt dafür den unterschriebenen Antrag und die unterschriebene Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung der entsprechenden Person. Eine bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Eine Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist schon ab Montag, 29. April 2024, möglich, da hierzu nicht zwingend die Angabe des Wahlbezirks von der Wahlbenachrichtigung für die Beantragung erforderlich ist. Allerdings kann der Versand der Wahlunterlagen erst nach Eingang der Stimmzettel, voraussichtlich ab dem 13. Mai, erfolgen. Wer seine Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse als an die Wohnanschrift geschickt haben möchte, gibt diese abweichende Versandanschrift bitte bei der Beantragung mit an.
Die Online-Beantragung kann per Mail an wahlen@wermelskirchen.de oder über einen Link auf der Startseite der städtischen Website www.wermelskirchen.de erfolgen. Eine weitere Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu beantragen ist es, den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung mittels Smartphone zu nutzen.
Die mündliche (telefonische) Beantragung eines Wahlscheins nebst Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
Unionsbürgerinnen und -bürger, sofern sie nicht schon einmal die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zu einer Europawahl beantragt haben, sowie Auslandsdeutsche, haben noch bis Sonntag, 19. Mai, die Möglichkeit, die Eintragung in das Wählerverzeichnis zu dieser Europawahl zu beantragen. Entsprechende Antragsformulare gibt es unter www.wermelskirchen.de auf der Website der Stadtverwaltung oder unter https://bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html auf der Internetseiten des Bundeswahlleiters.
Dieser Antrag muss persönlich unterschrieben und im Original dem Direktwahlbüro bis zum 19. Mai vorgelegt werden. Eine Beantragung per Mail oder per Fax oder eine mündliche Beantragung ist leider nicht möglich.
Beitragsfoto © Christian Wiediger auf Unsplash