Der Rheinisch-Bergische Kreis zeichnet jedes Jahr bis zu 25 Personen mit der Ehrennadel in Gold aus. Damit werden Bürgerinnen und Bürger geehrt, die sich seit mindestens zehn Jahren ehrenamtlich in den Bereichen Jugendförderung, Soziales, Kultur, Natur- und Umweltschutz sowie Bevölkerungsschutz engagieren. Alle Bürgerinnen und Bürger im Rheinisch-Bergischen Kreis sind dazu aufgerufen, bis zum 15. August Vorschläge einzureichen.
„Ich finde es großartig, dass im Rheinisch-Bergischen Kreis so viele Menschen ehrenamtlich aktiv sind und somit zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen. Sie unterstützen Kinder, Ältere oder Geflüchtete und setzen sich für kulturelle Vielfalt, Naturschutz oder in den Hilfsorganisationen für andere ein. Diese verdienten Persönlichkeiten erhalten als Dank dafür auch in diesem Jahr die Ehrennadel in Gold, und ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, Vorschläge einzureichen“, so Landrat Stephan Santelmann.
Voraussetzungen und Fristen
Voraussetzung für eine Ehrung ist, dass die Tätigkeit schwerpunktmäßig im Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises ausgeübt wird. Es können bis zu drei Personen aus einem Verein oder einer Organisation geehrt werden. Diese Vorschläge sollten mit einer Rangfolge von eins bis drei versehen werden, da höchstens 25 Engagierte pro Jahr ausgezeichnet werden können. Es ist möglich, Ehrenamtliche, die für 2024 nicht geehrt werden können, im kommenden Jahr erneut vorzuschlagen. Personen, die bereits das Bundesverdienstkreuz oder andere übergeordnete staatliche Auszeichnungen erhalten haben, sind ebenso von einer Ehrung ausgeschlossen wie politische Mandatsträger für die Zeit ihres aktiven Mandats.
Die Auszeichnung erfolgt voraussichtlich im Rahmen einer Feierstunde im Frühjahr 2025, in der die zu Ehrenden mit einer vom Kreistag gestifteten Ehrennadel in Gold ausgezeichnet werden. Dies ist ein Zeichen der Wertschätzung des Engagements und soll gleichzeitig zur Nachahmung anregen.
Vorschläge mit entsprechender Begründung für das auszeichnungswürdige Engagement sowie der Benennung von mindestens zwei Referenzpersonen für jede Ehrenamtlerin oder jeden Ehrenamtler können bis zum 15. August 2024 an den Rheinisch-Bergischen Kreis, Der Landrat, Referat für Presse und Kommunikation, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach, oder per E-Mail an pressestelle@rbk-online.de gerichtet werden. Die Referenzen müssen bis zum 30. September beim Kreis eingegangen sein.
Weitere Informationen finden Interessierte auf der Homepage des Rheinisch-Bergischen Kreises unter
https://www.rbk-direkt.de/ehrung-verdienter-buergerinnen-und-buerger.aspx
Beitragsfoto: Ehrennadel in Gold des Rheinisch-Bergischen Kreises © Rheinisch-Bergischer Kreis