Gutachten: Grenzkontrollen verstoßen “eindeutig gegen EU-Recht”

Die anhaltenden Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Österreich sind offenbar rechtswidrig. Das ergibt sich aus einem Rechtsgutachten im Auftrag des Europa-Politikers Erik Marquardt (Grüne), über das die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” berichten, wie die Kölner Internetzeitung report-K.de meldet.

Laut dem Gutachten des Europarechtlers Stefan Salomon von der Universität Amsterdam und zwei weiteren Juristen “verstoßen die von Deutschland seit 2015 kontinuierlich verlängerten Binnengrenzkontrollen, insbesondere an der deutsch-österreichischen Grenze, eindeutig gegen Unionsrecht”. Für die zuletzt wegen einer Terrorgefahr und Migrationsströmen offiziell verlängerten Kontrollen an der Grenze zu Österreich gebe es “keine Rechtsgrundlage” und sie seien “rechtswidrig”.

Die Juristen äußern im Gutachten den Verdacht, dass die Bundespolizei an der Grenze zu Österreich in illegale Pushbacks verwickelt ist. Sie verweisen auf aktuelle Zahlen zur Zurückweisungspraxis der Bundespolizei an deutschen Grenzen. Demnach operiere die Bundespolizei in einer rechtlichen “Grauzone, die sie proaktiv ausnutzt” und scheine beispielsweise nicht danach zu fragen, ob ein Asylantrag gestellt werden möchte.

Laut den Juristen sind die Grenzkontrollen nicht das letzte Mittel und beziehen sich nicht auf eine konkrete Gefahrenlage, wie es vorgeschrieben wäre. Stattdessen scheine eine “gesellschaftspolitisch motivierte Symbolwirkung” angestrebt zu werden.

Grünen-Politiker Marquardt betonte, dass es Aufgabe der EU-Kommission sei, die Mitgliedstaaten “endlich wieder zur Einhaltung des Rechts zu drängen”. Grenzkontrollen an Binnengrenzen würden mittlerweile vor allem als symbolpolitische Maßnahme gegen Migration dienen. Regierungen wie die deutsche sollten Außengrenzstaaten dazu drängen, das Chaos und Leid an den Außengrenzen zu beenden und Menschen ordnungsgemäß zu registrieren.

Beitragsfoto © Ahmet Kurt Unsplash

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