Den Beitrag von Julia Frediani übernehmen wir mit freundlicher Genehmigung vom Sozialverband VdK
Zum europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai fordert der Sozialverband VdK Teilhabe für alle und ein sofortiges Ende von Diskriminierungen.
Motto 2024: Zukunft barrierefrei gestalten
Das Motto des diesjährigen Protesttags lautet „Zukunft barrierefrei gestalten“. VdK-Landesverbände und andere Organisationen haben an diesem Tag bundesweit zu Protestaktionen und Demonstrationen aufgerufen. Den Protesttag gibt es seit dem Jahr 1992.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt zum 5. Mai: „Immer, wenn Menschen auf Barrieren stoßen, bleibt ihnen ein selbstbestimmtes Leben verwehrt. Wir beim VdK werden nicht müde, die volle und wirksame Teilhabe für alle Menschen mit Behinderung einzufordern, zu der die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Die Defizite beim Schutz vor Benachteiligung und Diskriminierung sind so groß, dass wir nicht länger warten können.“
Mangelhafter Diskriminierungsschutz in Deutschland
Eine wichtige Voraussetzung für Teilhabe ist die Externer Link:Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Die fehlende Barrierefreiheit spüren Menschen mit Behinderung insbesondere im deutschen Gesundheitssystem eklatant.
Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat Deutschland wiederholt wegen mangelhaftem Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderung angemahnt. Wenn sich Menschen rechtlich gegen Diskriminierung wehren wollen, sind die juristischen Hürden in Deutschland häufig zu hoch.
Die Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGGkurz fürAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien festgehalten. Bisher hat das zuständige Bundesjustizministerium jedoch keine konkreten Reformvorschläge vorgelegt. Stattdessen schlägt es eine erneute Evaluierung vor und spielt damit auf Zeit.
VdK: Rechtsschutz verbessern
Der VdK erwartet, dass die Regierung rasch klare gesetzliche Regelungen vorlegt, um private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit zu verpflichten, mindestens zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall. Notfalls kann dies mit einer Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes geschehen. Dies erscheint aktuell aussichtsreicher. Die Liste der notwendigen Änderungen im AGGkurz fürAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist lang, sagt Bentele: „Der Rechtsschutz muss verbessert werden, es braucht dazu ein niedrigschwelliges Schlichtungsverfahren. Schutzlücken für Menschen mit Behinderung müssen konsequent geschlossen werden. Auch muss die Verweigerung angemessener Vorkehrungen zur Barrierefreiheit im Einzelfall endlich dringend als verbotene Benachteiligung in das Gesetz aufgenommen werden.“
Akuter Handlungsbedarf besteht bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der inklusiven Bildung. Auch wenn die Bundesländer für Schulbildung zuständig sind, kann sich der Bund nicht aus der Verantwortung ziehen: Das ganze Land ist in der Pflicht.
„Es ist Zeit, dass die Bundesregierung eine verbindliche Gesamtstrategie zur inklusiven Bildung vorlegt, mit verbindlichen Konzepten und Zeitplänen“, so Bentele. Ein gemeinsames Aufwachsen und Lernen fördere auch die spätere Inklusion auf dem Arbeitsmarkt.
Beitragsfoto © Lea Hanke / VdK