Neues Onlinetool: Hygienebelehrung ab sofort digital möglich

Wer bei seiner Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, muss sich einer Hygienebelehrung durch das Gesundheitsamt unterziehen. Diese Belehrung ist ab sofort auch online möglich. Onlinebelehrungen können montags bis freitags zwischen 8 und 20.30 Uhr und samstags zwischen 9 und 15.30 Uhr gebucht werden. Interessierte benötigen einen PC, ein Notebook, Tablet oder ähnliches und eine stabile Internetverbindung. Die Teilnahme an der Onlinebelehrung dauert zwischen 30 und 40 Minuten und ist kostenpflichtig. Für Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, ist die Belehrung mit Hilfe von Untertiteln in mehr als 20 Sprachen verfügbar. Interessierte können sich unter folgendem Link für die Onlinebelehrung anmelden: 
https://gl.gotzg.de/.

Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit, die Belehrung vor Ort im Kreishaus des Rheinisch-Bergischen Kreises in Präsenz durchzuführen. Hierfür können sich Interessierte jetzt auch online anmelden: 
https://gl.onlinebs.de/gl/.

Weitere Informationen sind auf der Webseite des Rheinisch-Bergischen Kreises zusammengestellt: 
https://t1p.de/l0qyk.

Hintergrund

Beruflichen Umgang mit Lebensmitteln haben zum Beispiel Personen, die in Bäckereien, Metzgereien oder Küchen von Gaststätten, Imbissen oder in Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung wie Krankenhäusern, Heimen, Kindertagesstätten oder Schulen arbeiten sowie das dort tätige Reinigungspersonal. Die Hygienebelehrung informiert über Krankheiten, ihre Symptome und ihre Übertragungswege und soll dazu beitragen, dass die belehrte Person in der Lage ist, Infektionen zu erkennen und ihre Verbreitung zu verhindern. Die Belehrung ist nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtend und wird vom Gesundheitsamt bescheinigt. Eine erstmalige Beschäftigung beziehungsweise Tätigkeitsausübung ist ohne diese Bescheinigung, das sogenannte Gesundheitszeugnis, nicht möglich und darf bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.

Beitragsfoto © Pablo Merchán Montes (Unsplash)

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