Aufgrund des Cyberangriffes auf den kommunalen IT-Dienstleister SIT konnte die Abbuchung der Grundbesitzabgaben für das IV. Quartal 2023 nicht wie gewohnt zum Fälligkeitstermin am 15. November 2023 erfolgen.
Da nun aber die Aufarbeitung des Zahlungsverkehrs im Bereich Grundbesitzabgaben abgeschlossen ist, wird der Einzug der Fälligkeit vom 15.11.2023 am 8. März 2024 nachgeholt. Betroffene Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, für ausreichende Deckung auf ihrem Konto zu achten