Bezahlkarte für Asylbewerber: NRW pocht auf Bundesgesetz

Im Streit um die Einführung der neuen Bezahlkarte für Asylbewerber hat die schwarz-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die Ampel-Koalition in Berlin aufgefordert, umgehend eine bundesgesetzliche Grundlage zu schaffen. Das meldet die Kölner Internetzeitung report-K.

„Auf Initiative der Länder wurden gemeinsam mit dem Bund gesetzliche Klarstellungsbedarfe identifiziert, die erforderlich sind, um den Einsatz einer Bezahlkarte rechtssicher zu machen. Die erarbeiteten Vorschläge sollten nun schnellstmöglich umgesetzt werden, um die möglichst flächendeckende Einführung einer Bezahlkarte nicht zu gefährden.“ So demnach ein Sprecher der Düsseldorfer Staatskanzlei am Montag gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung.

Zwischen den Ampel-Parteien sei neuer Streit um die Bezahlkarte ausgebrochen, seit der grüne Bundestagsfraktions-Vize Andreas Audretsch erklärt hatte, gesetzliche Änderungen seien „nicht nötig und nicht verabredet“. Einzelne Bundesländer wie Bayern oder Hamburg nutzten bereits den bestehenden Rechtsrahmen, um Bezahlkarten einzuführen. Teile der Grünen empfänden die Umstellung, mit der ein Missbrauch von Asylbewerberleistungen eingedämmt werden solle, als diskriminierend und zögern bei der Zustimmung.

Im Land halte sich Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) bislang an den einstimmigen Bund-Länder-Beschluss aus dem vergangenen November, der das Bargeld für Flüchtlinge bis auf ein gesetzliches Taschengeld-Minimum für den persönlichen Bedarf abschaffen will.

Die Länder pochten darauf, dass die Bezahlkarte künftig explizit ins Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen werde. Die Überweisung von Sozialleistungen in Herkunftsstaaten solle so ausgeschlossen werden. In Länderhoheit könne die Karte noch verschärfend für bestimmte Angebote wie Spielhallen oder Wettbüros gesperrt werden.

„Mit dem Hin und Her bei der Bezahlkarte verspielen wir weiterhin Vertrauen“, warnte NRW-Innenminister Herbert Reul . Die Bezahlkarte sei kein „phänomenaler Durchbruch“ in der Flüchtlingspolitikpolitik, aber „ein wichtiger Baustein, um für mehr Ordnung und Klarheit zu sorgen“, so Reul.

Bis zum Sommer wollen die Länder nach dem Bericht mit einem Ausschreibungsverfahren eine Bank finden, die eine einheitliche Debit-Kartenfunktion ohne Kontobindung bereitstellt. Ab Herbst würden dann die meisten Asylbewerberleistungen umgestellt. In NRW hatte zuletzt die Ankündigung der Staatskanzlei für Verwirrung gesorgt, dass jede Kommune weiter selbst entscheiden könne, ob sie bei der lokalen Versorgung ihrer Asylbewerber von der Karte Gebrauch mache. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) betonte, dass er sich eine flächendeckende Einführung in NRW wünsche, es jedoch unter Berücksichtigung der kommunalen Selbstverwaltung keinen Anschlusszwang geben werde. An den Einführungskosten werde das Land die Karte nicht scheitern lassen und den Städten gegebenenfalls unter die Arme greifen.

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