Neue Vorgaben für die nachhaltige Wärmeversorgung

Die Pressemitteilung der Stadt Remscheid entnehmen
wir dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid

Mit Beginn des Jahres 2024 traten verschiedene Veränderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch als Heizungsgesetz bekannt – in Kraft. Parallel dazu erfolgten Änderungen in der Förderlandschaft, insbesondere rund um umweltfreundliche Heizungstechnologien. Gemäß den aktualisierten Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen ab Januar neu installierte Heizungen einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien aufweisen. Zunächst betrifft diese Regelung ausschließlich Neubauten in Neubaugebieten; außerhalb davon tritt die Regelung erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft. Das Gesetz verfolgt das Ziel, den Übergang zu umweltfreundlichen Heizmethoden zu fördern, indem es eine Vielzahl von Heizsystemen einschließlich Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärme aus erneuerbaren Energien aufzeigt. Die Stadt Remscheid bietet am 13. März um 17.30 Uhr eine Informationsveranstaltung zur Kommunalen Wärmeplanung im Ämterhaus, Elberfelder Straße 32, an. Weitere Informationen hierzu folgen in Kürze bzw. finden Sie unter www.remscheid.de/waermeplanung

Bis zum Jahr 2044 besteht die Möglichkeit, bestehende Öl- und Gasheizungen weiter zu betreiben. Sollte eine Gas- oder Ölheizung einen Defekt aufweisen, ist es gestattet, Reparaturen vorzunehmen. Für Geräte, die nicht mehr repariert werden können, gibt es Übergangslösungen und festgelegte Fristen. Für den Einbau von Öl- und Gasheizungen gilt ab 2029 die Anforderung, einen zunehmenden Anteil erneuerbarer Energien zu nutzen, der bis zum Jahr 2045 auf 100 Prozent steigt. Gleichzeitig steigt der CO2-Preis kontinuierlich an. Im vergangenen Jahr wurde die Erhöhung des festgelegten CO2-Preises von 30 auf 45 Euro je Tonne CO2 im Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 beschlossen. Das wirkt ab 2024 auch geringfügig auf die Preise für Benzin, Heizöl und Gas, so dass die Preise um etwa 0,33 Cent pro Kilowattstunde Gas und um 4,8 Cent pro Liter für Heizöl steigen. Der CO2-Preis wird in den nächsten Jahren schrittweise angehoben. Die steigenden Kosten von fossilen Brennstoffen sind oft ein gutes Argument für die Investition in erneuerbare Energien.

Um die Endverbraucherinnen und -verbraucher finanziell bei einem Umstieg zu unterstützen, erweitert Deutschland ab 2024 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Fördermöglichkeiten für den Einbau klimafreundlicher Heizungen. Die neue Förderung für den Heizungstausch beinhaltet eine Grundförderung von 30 Prozent, die allen privaten Hauseigentümerinnen und -eigentümern offensteht. Für den Einbau bestimmter Wärmepumpen gibt es einen Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 Prozent und Biomasseheizungen erhalten einen Zuschlag von 2.500 Euro bei Einhaltung bestimmter Emissionsgrenzwerte.

Selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern wird ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent gewährt, der ab Ende 2028 alle zwei Jahre um 3 Prozent abnimmt. Ein einkommensabhängiger Bonus von 30 Prozent für Selbstnutzende mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro wird erstmals eingeführt. Die Boni sind kumulierbar, so dass die Gesamtförderung für den Heizungstausch bis zu 70 Prozent betragen kann, wobei die förderfähigen Ausgaben auf 30.000 Euro begrenzt sind.

Weiterhin können Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen wie Dämmung, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung mit einem Fördersatz von bis zu 20 Prozent beantragt werden. Die Grundsatzförderung beträgt weiterhin 15 Prozent, hinzu kommt ein Bonus von 5 Prozent bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP). Die förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit mit Sanierungsfahrplan und 30.000 Euro ohne begrenzt. Die Zuschüsse für den Heizungstausch können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden, während Investitionskostenzuschüsse für Effizienzmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden können. Es zeigt sich, dass sich aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen und Neuerungen in der Förderlandschaft Änderungen für Privathaushalte ergeben. Diese treten zwar nicht unmittelbar in Kraft, dennoch kann es sich lohnen, frühzeitig über Sanierungsmaßnahmen, Heizungsoptimierung oder auch Heizungswechsel nachzudenken. Erste Informationen zur Gebäudesanierung von Einfamilienhäusern oder zum energieeffizienten Heizen finden Sie unter anderem unter www.alt-bau-neu.de/remscheid.

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