Wer darf wählen?
Bei der Europawahl im Juni sind alle Deutschen ab 16 Jahren wahlberechtigt. Sie werden automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten vier Wochen vor der Wahl eine Benachrichtigung.
Auch EU-Bürger:innen dürfen wählen, müssen das jedoch beantragen. Wahlberechtigte Bürgerinnen und –bürger der Europäischen Union werden von Amts wegen von der Stadt Wermelskirchen in das hiesige Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament bereits hier eingetragen worden waren.
Unionsbürgerinnen und –bürger, die nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Stadt Wermelskirchen, persönlich und handschriftlich von dem Antragsteller unterzeichnet, im Original an die Stadt Wermelskirchen übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder per Fax ist nicht ausreichend.
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