Die Kreisverwaltung hat an den Karnevalstagen wie folgt geöffnet:
- 8.Februar (Weiberfastnacht) 8.30 bis 11 Uhr
- 9.Februar (Karnevalsfreitag) 8.30 bis 12 Uhr
- 12.Februar (Rosenmontag) geschlossen
Das Straßenverkehrsamt hat an Weiberfastnacht und Karnevalsfreitag wie gewohnt nach Terminvereinbarung ab 7.30 Uhr geöffnet. Die Ausländer- und Einbürgerungsbehörde hat am Donnerstag und Freitag nur nach Terminvereinbarung ebenfalls ab 7.30 Uhr geöffnet.
An Freitagen haben einige Ämter abweichende Öffnungszeiten. Informationen hierzu finden Bürgerinnen und Bürger auf der Webseite des Kreises unter www.rbk-direkt.de. Ab dem 13. Februar (Karnevalsdienstag) gelten wieder die regulären Öffnungszeiten.
Die Nebenstelle des Straßenverkehrsamtes in Wermelskirchen hat wie folgt geöffnet:
- 8.Februar (Weiberfastnacht) 7.30 bis 11 Uhr
- 9.Februar (Karnevalsfreitag) 7.30 bis 12 Uhr
- 12.Februar (Rosenmontag) geschlossen
- 13.Februar (Karnevalsdienstag) 7.30 bis 12 Uhr
- 14.Februar (Aschermittwoch) 7.30 bis 12 Uhr
Die Öffnungszeiten der Bürger- und Servicebüros richten sich nach den Stadtverwaltungen, Interessierte können sich auf den jeweiligen Webseiten informieren.