Jagdscheine frühzeitig verlängern

Jägerinnen und Jäger, deren Jagdscheine zum 31. März 2024 ablaufen, sollten möglichst frühzeitig den Antrag auf Verlängerung bei der Unteren Jagdbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises stellen. Aufgrund des Hackerangriffs auf Südwestfalen-IT und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Bearbeitung derzeit nicht wie gewohnt abgewickelt werden und es kann zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Anträge können per Post an folgende Adresse gesendet werden: Rheinisch-Bergischer Kreis, Untere Jagdbehörde, Postfach 200450, 51434 Bergisch Gladbach. Betroffene können ihre Anträge auch per E-Mail an veterinaer@rbk-online.de einreichen.

Neben dem ausgefüllten Antragsformular, das auf der Webseite des Kreises unter www.rbk-direkt.de unter dem Stichwort „Jagdschein“ heruntergeladen werden kann, müssen Inhaberinnen und Inhaber eines Jagdscheins wie gehabt auch eine Bestätigung über eine bestehende Jagdhaftpflicht-Versicherung einreichen. Nach Bearbeitung setzt sich die Untere Jagdbehörde mit dem Antragsteller oder der Antragstellerin in Verbindung, damit die Verlängerung bei einem persönlichen Termin im Jagdscheinheft eingetragen werden kann. Erst zu diesem Termin müssen Jägerinnen und Jäger das Jagdscheinheft mitbringen.

Auskünfte über die Verlängerung oder auch zur Neuerteilung erteilt Alexander Eschner telefonisch unter 02202 13–2820 oder per E-Mail an veterinaer@rbk-online.de.

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