Remscheider Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen

Den Beitrag entnehmen wir dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid

Zur Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung am 24. Januar hat die Verwaltung mitgeteilt, wie sie sich in Remscheid die Umsetzung der Istanbul-Konvention vorstellt. Dabei handelt es sich um ein Übereinkommen des Europarats aus dem Jahr 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Der völkerrechtliche Vertrag, der 2018 in Deutschland in Kraft trat, enthält verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen sowie gegen häusliche Gewalt. Im Jahr 2021 gab es nach statistischen Auswertungen des Bundeskriminalamtes (BKA) in Deutschland 143.016 Fälle von Gewalt in Partnerschaften, davon waren 80,3 Prozent der Opfer weiblich.

„Die Istanbul-Konvention unterstützt die Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben. Gewalttaten sollen somit auf Grundlage der Konvention verhindert und bekämpft werden“, so die Verwaltung in ihrer Vorlage. „Die Umsetzung wird von einer unabhängigen Kommission aus Expertinnen und Experten (GREVIO) überprüft. Ein erster Bericht dieser Kommission liegt seit dem 7. Oktober 2022 vor. Dieser zeigt auf, dass zwar bisher zahlreiche Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene ergriffen wurden, aber trotzdem weiterer Handlungsbedarf besteht. Auf kommunalen Ebenen betrachtet fehlen beispielsweise weiterhin Frauenhausplätze, Beratungsangebote und koordinierte politische Maßnahmen. Weiterhin sollten insbesondere die Bedarfe besonders vulnerabler Gruppen (z.B. geflüchtete Frauen, Frauen und Mädchen mit Behinderung, lesbische, bisexuelle sowie intergeschlechtliche und Trans-Frauen/Mädchen) stärker berücksichtigt werden.“

Mitte November vorigen Jahres wurde in der Stadtverwaltung befristet auf zwei Jahre eine neue Stelle eingerichtet, um auf der Grundlage der Konvention einen kommunalen Aktionsplan zu erstellen. Denn die insgesamt 81 Artikel der Konvention enthalten Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und gegen häusliche Gewalt, zum Schutz der Betroffenen und zur Bestrafung der Täterinnen und Täter. Dies soll sich in Remscheid in zwei Jahren in verschiedenen Maßnahmen, Bausteinen und Projekten widerspiegeln. 

Begonnen hat die Arbeit in den vergangenen Wochen mit einer lokalen Bestandsaufnahme bereits vorhandener Angebote. Entwickelt wurde ein Gesprächsleitfaden, um verschiedene Institutionen, die u.a. mit von Gewalt betroffenen Frauen arbeiten, persönlich zu befragen. Es geht darum, bereits bestehende Angebote und insbesondere Bedarfe und Angebotslücken zu ermitteln. Zitat: „Vor diesem Hintergrund liegt der Arbeitsschwerpunkt der nächsten Wochen vor allem auf der Kontaktaufnahme, Befragung und Vernetzung mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren innerhalb der Stadtverwaltung, im Rahmen des Runden Tischs gegen häusliche Gewalt. Zusätzlich ist … eine Online-Befragung geplant. (…) Parallel findet eine Recherche, Sichtung und Auswertung bereits bestehender Aktionspläne anderer Kommunen (z.B. Stadt Oldenburg) statt, um einen Orientierungsrahmen für den Remscheider Aktionsplan zu bekommen.“

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