Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung e.V. zum Haushalt 2024

Positive Entwicklungen für den Erhalt gemeinnütziger Familienferienstätten in Deutschland – großflächige Kürzungen in den sozialen Bereichen bleiben aus

In einer Pressemitteilung nimmt MdB Dr.Tebroke als Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung e.V. Stellung zum Haushalt 2024. Mit dem bisherigen Beratungsstand des Haushaltsausschusses stehe fest, dass mit 1,125 Millionen Euro für den Bautitel im Einzelplan des BMFSFJ die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt für die gemeinnützigen Familienferienstätten geringer ausfallen, als bisher befürchtet.

Familienerholung sei zu einem unverzichtbaren Bestandteil der sozialstaatlichen Infrastruktur geworden und ihre spezifischen Familienfreizeit- und Familienferienangebote ein Alleinstellungsmerkmal in der Familienförderung. Der Ansatz im Bundeshaushalt unterstreiche die Bedeutung der Familienerholung in gemeinnützigen Familienferienstätten, wenn auch die Förderung in der bisherigen Höhe von 1,8 Millionen Euro nicht beibehalten werde.

Ziel der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung e.V. sei, langfristig die Förderung für die Einrichtungen der Familienerholung zu sichern, auch über das Jahr 2024 hinaus. Nur so könne der Erhalt des Arbeitsfeldes Familienerholung in Familienferienstätten gesichert werden.

Hier der Katalog der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung e.V. für Familienurlaub 2024 als PDF-Datei:

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