Ermittlung der Pegelstände der Wupper ist neu geregelt
Die Wupper wird gerne zum Fahren mit dem Kanu genutzt. Dazu regelt der Landschaftsplan, ab welchem Wasserstand dies möglich ist, um Unterwasservegetation und Tierarten ausreichend zu schützen. Im bisherigen Landschaftsplan wurden dafür konkrete Mindestpegel genannt, die auf der Homepage des Wupperverbands abrufbar sind. Infolge des Hochwasserereignisses im Juli 2021 wurde die dafür genutzte Messstelle in Opladen stark beschädigt und die Wupper in der Mitte eingetieft, sodass der Wupperverband die Pegelstände, die sich nun als Mindestpegel (Referenzpegel) für die naturverträgliche Befahrung der Wupper ergeben, neu ermittelte. Somit verloren die alten Pegelstände, welche bisher im Landschaftsplan festgesetzt waren, ihre Gültigkeit. Daher wurde der Landschaftsplan für „Burscheid und Leichlingen“ jetzt geändert. Durch diese Änderung wird sichergestellt, dass ein Befahren der Wupper auch weiterhin im Einklang mit der Natur möglich ist.
In der geänderten Festsetzung des Landschaftsplans wird nun auf die Nennung konkreter Mindestpegelstände zugunsten einer allgemeingültigen Formulierung verzichtet. So ist der Landschaftsplan auch für zukünftige Ereignisse gerüstet, die die Ermittlung der Pegel gegebenenfalls erneut verändern würden. Die Pegelstände, die für die jetzige Nutzung der Wupper mit beispielsweise dem Kanu, gültig sind, sowie die grundsätzliche Entscheidung über die naturverträgliche Befahrbarkeit der Wupper können weiterhin auf der Homepage des Wupperverbandes tagesaktuell abgerufen werden.
Weitere Informationen zu dem geänderten Landschaftsplan sowie rund um das Thema Landschaftsplanung im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es auf der Homepage des Rheinisch-Bergischen Kreises, www.rbk-direkt.de, unter dem Stichwort „Landschaftsplanung.“ Fragen zur Landschaftsplanung beantworten Bernd Guder (Tel. 02202 13–2540) und Sarah Nebel (Tel: 02202 13–2534) von der Unteren Naturschutzbehörde.
Beitragsfoto: Wupper am Balkhauser Kotten © Wupperverband