Hauptzollamt Köln leitete 336 Gastro-Ermittlungsverfahren in Region ein
NGG will „sauber abgerechnete“ Weihnachtsessen im Rheinisch-Bergischen Kreis
„Kein Pardon für schwarze Schafe“ in Gastro- und Hotellerie-Branche im Rheinisch-Bergischen Kreis: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) beklagt unseriöse Machenschaften und Lohntrickserei in Hotels und Gaststätten. Dass das auch die Gastronomie und Hotellerie der Region betrifft, zeigen laut Gewerkschaft Zahlen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Danach wurden im Bereich des Hauptzollamtes Köln, das auch für den Rheinisch-Bergischen Kreis zuständig ist, im ersten Halbjahr dieses Jahres insgesamt 336 Ermittlungsverfahren allein in der Hotel- und Gastro-Branche eingeleitet. Das sind 23 mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die NGG beruft sich dabei auf ihr vorliegende Daten des Bundesministeriums für Finanzen anlässlich einer Anfrage der Bundestagsabgeordneten Susanne Ferschl (Die Linke).
„Zwar hält sich auch im Rheinisch-Bergischen Kreis die überwiegende Zahl der Betriebe an Recht und Gesetz. Dennoch ist das Ausmaß krimineller Praktiken – von illegaler Beschäftigung bis zum Hinterziehen von Lohnsteuer, Rentenversicherungs- und Krankenkassenbeiträgen – in der Branche durch ‚schwarze Schafe‘ enorm. So betreffen rund zehn Prozent aller vom Hauptzollamt Köln im ersten Halbjahr eingeleiteten Ermittlungsverfahren (insgesamt 3.239) die Gastronomie und Hotellerie“, sagt der Geschäftsführer der NGG Köln, Helge Adolphs. Selbst der gesetzliche Mindestlohn sei nicht überall gezahlt worden. Allein in sieben Fällen leitete der Kölner Zoll laut NGG in den ersten sechs Monaten Ermittlungsverfahren gegen Hotels oder Restaurants wegen Mindestlohnverstößen ein.
Adolphs fordert mehr Kontrollen der FKS in der heimischen Gastronomie und Hotellerie und damit ein entschiedeneres Vorgehen gegen die „schwarzen Schafe“ der Branche. Sie schadeten den vielen seriös arbeitenden Betrieben und deren Beschäftigten. Es könne nicht sein, dass sich einige Gastro- und Hotel-Chefs mit illegalen Machenschaften einen Wettbewerbsvorteil verschafften. „Von der Köchin über den Barkeeper und die Rezeptionistin bis zum Kellner: Beim Lohn oder den Sozialabgaben der Angestellten zu tricksen, um das angebotene Weihnachtsmenü preiswerter zu machen oder mehr Gewinn in die eigene Tasche zu stecken, ist ganz klar kriminell“, macht Helge Adolphs deutlich. Wer keine oder weniger Beiträge für die Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung zahle, prelle die Sozialkassen. „Aber nicht nur das. Lohndumping und Betrug bei den Sozialleistungen haben auch Konsequenzen für jeden einzelnen Beschäftigten der „grau arbeitenden“ Betriebe. Jeder nicht eingezahlte Euro schmälert später die eigene Rente“. Deshalb sollten Gastro-Beschäftigte sich nicht von unseriösen Chefs unter Druck setzen lassen und solche Lohnpraktiken akzeptieren.
Adolphs appelliert auch an die Gäste, auf unseriöse Praktiken zu achten: „Wenn es beispielsweise die Rechnung für die Weihnachtsgans ausschließlich auf dem Bierdeckel oder Kellnerblock gibt, sollte man das nicht einfach so akzeptieren.“
Beitragsfoto © NGG