Stadt zieht Klage zurück
Verwaltung zur “vertrauensvollen Zusammenarbeit” mit Personalvertretung gemahnt
Das Verwaltungsgericht Köln hat am Nikolaustag beim Prozess “Stadt Wermelskirchen gegen den Personalrat der Stadt Wermelskirchen“, in dem es um die Ersetzung der Zustimmung des Personalrates durch das Verwaltungsgericht Köln zur beabsichtigten fristlosen Kündigung des freigestellten Personalratsvorsitzenden ging, nach einer Stunde der Stadtverwaltung mitgeteilt, daß ihre Klage keinerlei Erfolgsaussicht habe.
Der Vorsitzende Richter konnte nach Prüfung der Aktenlage und der Beantwortung weniger Fragen zum Sachverhalt keinen Betrugsvorwurf erkennen und riet den Vertretern der Stadtverwaltung, die Klage zurückzuziehen.
Nach zehnminütiger Beratung folgten diese dem Rat des Richters und damit war die beabsichtigte fristlose Kündigung vom Tisch. Der Betroffene war, natürlich, sichtlich erleichtert.
Der Richter schrieb der Stadt Wermelskirchen und dem Personalrat ins Stammbuch, einen Neustart zu wagen, an der gesetzlich nach dem Landespersonalvertretungsgesetz LPVG NW vorgeschriebenen “vertrauensvollen Zusammenarbeit” zu arbeiten und diese zu verbessern.
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Danke für die Info. Solche Nachrichten sind in den Tageszeitungen leider nicht zu finden.
Es zeigt aber das “Klima” in der Verwaltung.
Hallo Frank!
Warum wohl findet man solche Nachrichten nicht in den Tageszeitungen? Du weisst doch, wie es in einer sogenannten Demokratie zugeht!
Der Rat der Stadt könnte mal kritisch nachfragen, worin die sogenannte Urkundenfälschung bestanden hat. Selbst w e n n Jan Beschoten ganz ganz ganz ganz schlimm w ä r e, müsste man dann schon schlimme Verfehlungen nachweisen und nicht mit hahnebüchenen winzigen Fehlern.
Ich zähl auf dich.