Die ab 1. Januar 2024 geplante staatliche Förderung für den Einbau klimafreundlicher Heizungen im Rahmen des Gebäudeenergiengesetzes (GEG) werde sich um mehrere Monate verzögern, wie die Kölner Internetzeitung Report-K.de berichtet. Die Förderanträge bei der staatseigenen KfW-Bank sollen frühestens ab 27. Februar 2024 verfügbar sein und bearbeitet werden.
Eine entsprechende Vorgabe habe das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemacht. Auch die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördersumme sei weiter offen. Eine BMWK-Sprecherin zufolge könne man über die Höhe der Förderung und den Start der Beantragung wegen der ungeklärten Haushaltslage noch keine Angaben machen.
Der Präsident des Eigentümerverbands Haus und Grund, Kai Warnecke, fordert erneut einen Stopp des GEG: „Wenn es zum 1. Januar 2024 keine Förderung gibt, muss das Heizungsgesetz außer Kraft gesetzt werden. Alles andere wäre ein Bruch der Vereinbarung der Koalition und der Zusage an die Eigentümer.“