Zu den heute im Bundestag beschlossenen Wachstumschancengesetz und Zukunftsfinanzierungsgesetz erklärt Maik Außendorf:
Besonders auch mittelständische und kleine Unternehmen werden von den heute im Bundestag beschlossenen Wirtschaftsförderungsgesetzen profitieren. Mit Bürokratieabbau und einer Investitionsprämie fördern wir den Mittelstand, indem wir gezielt Investitionsanreize setzen. Wir Grünen konnten bewirken, dass die Investitionsprämie schnellstmöglich im Sinne effizienter und nachhaltiger Technologien ausgebaut wird, denn neben Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz soll bald auch die Produktion von Klimatechnologien der Zukunft wie Sonnenenergie, Batterietechnologie oder Wasserstoff gefördert werden.
Im globalen Wettbewerb um die Märkte der Zukunft, fördern wir mit den Gesetzen die Innovationskraft unserer Unternehmen. Neben anderen Maßnahmen erweitern wir massiv die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung, damit die Technologien von morgen auch in Zukunft noch aus Deutschland kommen.
Auch den Start-Up-Standort Deutschland stärken wir deutlich. Das gelingt dadurch, dass wir steuerliche Regelungen für die Beteiligung von Mitarbeitenden mit Unternehmensanteilen vereinfachen, somit die Talentgewinnung fördern und bisherige steuerliche Hindernisse und Bürokratie abbauen. Start-ups können häufig nicht Löhne in gleicher Höhe wie schon am Markt etablierte Unternehmen zahlen – jetzt machen wir endlich den Weg frei für mehr Talente am Start-up-Standort Deutschland, das heißt: für Innovationen, Ideenreichtum und wirtschaftliche Impulse!
Mit der Kombination verschiedener Abschreibungsmöglichkeiten für neue Wohnungen schaffen wir einen nie dagewesenen Booster für die Baubranche, am allermeisten für nachhaltiges Bauen und bezahlbaren Wohnraum. Das verbessert die Wirtschaft und den Wohnungsmarkt, und kann endlich eine positive Wende in der Baubranche bewirken.
Auch Arbeitnehmer:innen und Rentnerinnen im Rheinisch-Bergischen Kreis profitieren direkt durch eine kräftige Erhöhung der steuerlichen Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen und die Lösung des Problems der möglichen Doppelbesteuerung von Rentenbezügen. Darüber hinaus haben wir die Arbeitnehmersparzulage deutlich ausgeweitet – mit der Verdopplung der Einkommensgrenze auf 40.000 Euro werden wir nun bis weit in die Mittelschicht zumindest einen Teil dazu beitragen, dass nun zusätzlich über 13 Millionen Menschen in Deutschland staatlich gefördert mehr Vermögen aufbauen können.
In den Städten und Gemeinden ist das Geld oft knapp und dringend gebraucht. Wir Grüne haben deshalb durchgesetzt, dass pauschale Steuererleichterungen ohne Investitionsanreize, die vor allem zu Lasten der Kommunen auch im Rheinisch-Bergischen Kreis gehen, nun geringer ausfallen.
Die beschlossenen Gesetze sorgen zudem für fairere Wettbewerbsbedingungen für Mittelstand und Kleinunternehmen – etwas wofür wir Grüne seit langem streiten. Davon profitiert unsere Wirtschaft insgesamt, denn Mittelstand und Kleinunternehmen sind das Herz unserer Wirtschaft und von immenser Bedeutung für Wertschöpfung und Arbeitsplatzsicherung im Rheinisch-Bergischen Kreis. Mit mehr Steuerfairness sorgen wir dafür, dass ausländische und multinationale Großunternehmen ihre Gewinne nicht einfach in Steuersümpfe verschieben, um Steuern zu sparen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der Mittelstand nicht mit zusätzlicher Bürokratie belastet wird. So sorgen wir für gleiche Bedingungen für alle – eine echte Verbesserung für Mittelstand und kleine Unternehmen auch im Rheinisch-Bergischen Kreis.