ELTERNBEITRÄGE UND VERPFLEGUNGSKOSTEN GESONDERT ÜBERWEISEN

Wegen des Cyberangriffs auf den IT-Dienstleister der Stadt Wermelskirchen ist es der Stadtkasse derzeit nicht möglich, die Elternbeiträge und Verpflegungskosten für die Kindertagesbetreuung (Kindertagespflege, Kita) und die OGS per Einzugsermächtigung einzuziehen.

Deshalb bittet das Amt für Jugend, Bildung und Sport alle betroffenen Eltern, die eine Einzugsermächtigung abgegeben haben, den Elternbeitrag / die Verpflegungskosten für den Monat November sowie eventuelle Nachforderungen mit Fälligkeiten im November und Dezember 2023 einmalig an die Stadtkasse Wermelskirchen bei der zu überweisen:

Stadtsparkasse Wermelskirchen,
IBAN: DE41 3405 1570 0000 1000 57
BIC: WELADED1WMK

Dazu außerdem noch ein wichtiger Hinweis: Die Kindertagesstätten sind derzeit nicht per E-Mail zu erreichen. Eltern werden gebeten, sich bei Fragen telefonisch an die Kitas zu wenden.

Beitragsfoto ©  Ibrahim Boran auf Unsplash

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