Sozialverband VdK fordert Bundestag auf, Entwurf nachzubessern
Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung wird voraussichtlich am heutigen Mittwoch, 27. September, im Bundeskabinett beschlossen. VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärt dazu:
„Ich kann kaum fassen, wie wenig von der ursprünglichen Idee der Kindergrundsicherung übriggeblieben ist. Betroffenen Familien wurden weniger Bürokratie und mehr Geld in Aussicht gestellt. Die meisten von ihnen werden nichts davon bekommen, wenn der Bundestag jetzt nicht einschreitet.
Mit der Kindergrundsicherung, wie sie im Moment geplant ist, können wir die Kinderarmut in Deutschland nicht bekämpfen. Das Ziel, Leistungen zu bündeln und so den Zugang für betroffene Familien zu erleichtern, wurde weit verfehlt. Verschiedene Gelder müssen weiterhin bei mehreren Behörden beantragt werden. Und eine vollautomatisierte Auszahlung wird es schon mal gar nicht geben.
Wenn wenigstens mehr Geld bei den Familien ankommen würde, wäre das unzureichende Verfahren leichter hinzunehmen. Doch wie es jetzt aussieht, werden Familien – wenn überhaupt – nur sehr wenige Euros mehr im Portemonnaie haben. Die Bundesregierung hat die Chance verpasst, das Existenzminimum von Kindern neu zu berechnen. Eine leichte Anpassung der Verteilungsschlüssel bei der Herleitung der Kinderregelsätze reicht nicht aus.
Nicht einmal gerechter wird die Familienförderung durch den im Moment vorliegenden Gesetzentwurf. Eltern mit hohem Einkommen werden durch die Kinderfreibeträge weiterhin monatlich bis zu 104 Euro mehr vom Staat erhalten als Eltern mit geringem Einkommen, die nur den Kindergarantiebetrag bekommen werden.
Unser Parlament darf jetzt nicht aus den Augen verlieren, worum es ursprünglich bei der Kindergrundsicherung ging: die Bekämpfung von Kinderarmut. Um das zu erreichen, muss der jetzige Entwurf zwingend umfangreich überarbeitet werden.“