Kreisverwaltung: Bericht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG)

Die Alten- und Pflegeheime in Rhein-Berg bewegen sich nach enormen Einbrüchen in der Corona-Zeit wieder in Richtung Normalität. Das geht aus dem Bericht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG) der Kreisverwaltung hervor. Es geht darum, die Rechte von pflegebedürftigen und älteren Menschen sowie von Menschen mit Behinderungen, die Wohn- und Betreuungsangebote nutzen, zu schützen. Die Regelungen enthalten ordnungsrechtliche Standards für die Gestaltung von Wohn-und Betreuungsangeboten für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Dies umfasst zum Beispiel auch die bauliche Gestaltung. Gravierende Mängel seien „die Ausnahme“, teilte die Kreisverwaltung bei Vorlage des WTG-Berichts für 2021 und 2022 mit.

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