Kinderschutzbund kritisiert Kindergrundsicherung und Unterhaltsrecht
In der jüngsten Ausgabe seines Newsletters kritisiert der Deutsche Kinderschutzbund erneut den Beschluss der Bundesregierung zur Kindergrundsicherung.
„Die Bundesregierung hat sich über die Kindergrundsicherung geeinigt und plant für sie ab 2025 Mehrausgaben von zunächst 2,4 Milliarden Euro pro Jahr ein. Doch um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, reichen 2,4 Milliarden Euro nicht aus. „Das Konzept bleibt mutlos und schafft nicht den erhofften Beitrag zu Bekämpfung der Kinderarmut“, sagt Kinderschutzbund-Präsidentin Prof. Dr. Sabine Andresen.
Wie geht es nun weiter? Das Parlament wird den Gesetzentwurf in den nächsten Wochen diskutieren. Der Kinderschutzbund setzt sich dafür ein, dass das Gesetz im Bundestag zumindest noch so nachgebessert wird, dass es ein wichtiger erster Schritt hin zu einer echten Kindergrundsicherung wird. Um allen Kindern in Deutschland ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen, hilft keine Mogelpackung, die nur den Namen Kindergrundsicherung trägt, sondern nur ein echten Systemwechsel!“
Zudem nimmt der Kinderschutzbund Stellung zum Unterhaltsrecht. Die Unterhaltsreform dürfe nicht zum Nachteil der Kinder ausfallen.
„Das Unterhaltsrecht soll erneuert werden. In Trennungsfamilien soll der mitbetreuende Elternteil weniger zahlen müssen, wenn er mehr betreut. ‚Die einfache Rechnung, je häufiger das Kind betreut wird, desto geringer der Unterhaltsanspruch, sehen wir aber kritisch‘, sagt Sabine Andresen. Der Unterhalt ist keine Bezahlung an Mütter für den Betreuungsaufwand des Kindes, sondern dient der Absicherung des Kindes, egal, wo es lebt. Und diese darf nicht gefährdet werden. Der Kinderschutzbund wird sehr genau prüfen, was am Ende konkret vorgeschlagen wird.“
Beitragsfoto: Kinderschutzbundpräsidentin Professorin Sabine Andresen © Kinderschutzbund