NRW:Kindertagesbe­treuung für knapp ein Drittel der Kinder unter drei

Düsseldorf | 31 Prozent aller unter dreijährigen Kinder in Nordrhein-Westfalen sind am 1. März 2023 in Kindertagesbetreuung gewesen. Wie Information und Technik als Statistisches Landesamt mitteilt, nahmen insgesamt 161 026 Kinder unter drei Jahren ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch. Die U3-Betreuungsquote war damit um 0,6 Prozentpunkte höher als ein Jahr zuvor. 2022 hatte sie noch bei 30,4 Prozent, 2021 bei 29,6 Prozent und im Jahr 2018 bei 27,2 Prozent gelegen. In den Daten der Kindertagesbetreuung ist die Betreuung sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in öffentlich geförderter Kindertagespflege (Tagesmütter/-väter) zusammengefasst. Etwa 3 000 Träger in NRW melden hierzu jährlich Daten an das Statistische Landesamt.

Während Anfang März 2023 lediglich 0,9 Prozent aller Kinder unter einem Jahr in Kindertagesbetreuung waren (1 485), lag die Betreuungsquote bei den Einjährigen bei 27,5 Prozent (49 487). Mit einem Anteil von 62,4 Prozent wurde die Mehrheit der Zweijährigen in NRW institutionell betreut (110 054). Mit 62 994 nahmen 39,1 Prozent der institutionell betreuten unter Dreijährigen ausschließlich ein Angebot der Kindertagespflege in Anspruch.

Im regionalen Vergleich variierten die U3-Betreuungsquoten zwischen 42,5 Prozent im Kreis Coesfeld und 18,1 Prozent in Gelsenkirchen. Die meisten Kinder unter einem Jahr wurden 2023 anteilig in der Stadt Bonn (2,3 Prozent) betreut. Spitzenreiter bei der Betreuungsquote der Einjährigen war Münster mit 42,8 Prozent. Der Kreis Coesfeld lag bei den Zweijährigen vorn: Mehr als vier von fünf Kindern (82,4 Prozent) dieses Alters wurden hier institutionell betreut.

Neben den U3-Kindern befanden sich in NRW am 1. März 2023 weitere 484 832 Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren in Kindertagesbetreuung, von diesen waren 6 685 ausschließlich in Kindertagespflege. Die Betreuungsquote betrug in dieser Altersgruppe 89,7 Prozent; sie fiel damit geringer aus als in den Vorjahren (2022: 90,6 Prozent; 2021: 91,1 Prozent; 2018: 92,0 Prozent).

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass es sich bei den vorliegenden Zahlen um eine rückblickende Stichtagsbetrachtung (1. März 2023) handelt, bei der die Zahl der betreuten Kinder (und nicht die der vorhandenen Plätze) ermittelt wurde. Ab Vollendung des ersten Lebensjahres besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtung) nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung besteht ab Vollendung des dritten Lebensjahres.

Beitragsfoto © tookapic (Pexels)

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