Der Bundestagsabgeordnete Jürgen Hardt kämpft für fairen Prozess gegen den im Iran zum Tode verurteilten Aram Omari Bardiani
Omari Bardiani ist Kurde aus der Stadt Urmia im kurdisch geprägten Norden des Landes, nahe der Grenze zur Türkei. Dort in Urmia wurde er im Herbst 2021 zusammen mit einer Frau und vier anderen Männern festgenommen. Ihm werden Spionage und Zusammenarbeit mit dem israelischen Geheimdienst vorgeworfen.
Jürgen Hardt: „Die Menschenrechtssituation im Iran ist nach wie vor katastrophal. Es herrscht völlige Rechtlosigkeit. Menschen werden ohne ersichtlichen Grund und ohne rechtmäßiges Gerichtsverfahren inhaftiert, gefoltert und zum Tode verurteilt. Deshalb habe ich mich entschlossen, die Patenschaft für den zum Tode verurteilten Aram Omari Bardiani zu übernehmen gegen sein Todesurteil und für einen fairen Prozess zu kämpfen. Wir müssen Schicksale wie das von Omari Bardiani bekannter machen, um diesen Verbrechen Einhalt zu gebieten. Zur iranischen Botschaft habe ich deshalb bereits Kontakt aufgenommen und um einen Gesprächstermin mit dem Botschafter gebeten.“
Der einzige “Beweis” gegen ihn ist das unter Folter entstandene Zwangsgeständnis. Vor Gericht beteuerte er seine Unschuld mit der Begründung, dass das “Geständnis” unter Folter entstanden sei. Dennoch wurde er zum Tode verurteilt.
Nachdem er das Urteil hörte, trat er im Februar 2023 in einen Hungerstreik und wurde deswegen vorübergehend in Isolationshaft verlegt. Mittlerweile ist er im Urmia-Gefängnis für politische Gefangene.
„Diesem Unrecht dürfen wir nicht länger schweigend zusehen. Deshalb fordere ich die Regierung des Iran auf, dafür zu sorgen, dass das Todesurteil aufgehoben wird. Der Prozess muss neu aufgerollt werden, damit Aram Omari Bardiani ein faires Urteil erhält, dass sich auf sichere Beweise stützt. Gibt es diese nicht, so muss Aram Omari Bardiani umgehend freigelassen werden!“
Zum Hintergrund: Neben der Opposition werden im Iran auch Angehörige verschiedener Minderheiten unverändert verfolgt, inhaftiert gefoltert und hingerichtet. Zu den verfolgten Gruppen gehören unter anderem Kurden, Christen und Jesiden. Auch bestimmte Anklagepunkte werden regelmäßig dazu verwendet, politisch oder anderweitig missliebige Personen zum Schweigen zu bringen. Dazu gehören z. B. “Korruption auf Erden” und “Krieg gegen Gott”, worauf die Todesstrafe steht. Die Anklage wegen „Zusammenarbeit mit dem israelischen Geheimdienst“ ist besonders schwerwiegend und die Aussichten, das Gefängnis lebend zu verlassen, sind gering. Vermittelt werden die Patenschaften von der zivilgesellschaftlichen Organisation Hawar (www.hawar.help).