Piktogramme infor­mieren über Regelungen zur Wasser­schutzzone 1 der Trinkwassertal­sperre

Neue Beschilderung an der Großen Dhünn-Talsperre

Informieren, sensibilisieren und für Klarheit sorgen: Das ist das Ziel der rund 100 neuen Schilder, die seit Kurzem an der Großen Dhünn-Talsperre stehen. In Kooperation mit der Unteren Wasserbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises hat der Wupperverband die Beschilderung an der Großen Dhünn-Talsperre neu geordnet und die damit verbundenen Hinweise und Regelungen konkretisiert. Damit kam man auch der Anregung einiger Besucherinnen und Besucher nach, die bei den regelmäßigen Kontrollen der Rheinisch-Bergischen Kreises und des Wupperverbandes den Wunsch nach verständlicheren Schildern geäußert hatten.

Plakative Bilder statt Paragraphen

Bei der Neugestaltung der Schilder wurde vor allem darauf geachtet, auf Paragraphen zur Wasserschutzgebietsverordnung weitestgehend zu verzichten und stattdessen einen kürzeren Text und plakative Piktogramme zu nutzen. Die Schilder sind in den auffälligen Farben blau und gelb gestaltet, damit sie ins Auge fallen und die Aufmerksamkeit der Besucherinnen und Besucher wecken. So soll besonders die Information hervorgehoben werden, wo die Schutzzone 1 beginnt – also der Bereich, der aus Gewässerschutz- und Naturschutzgründen für Spaziergänger tabu ist. Insgesamt wurden rund 100 Schilder neu aufgestellt, die zwei unterschiedliche Inhalte transportieren. Ein Schild beschreibt, welche Regeln für die Benutzung der vorgesehenen Wege gelten. Ein anderes Schild weist auf die Bereiche in der Schutzzone 1 der Großen Dhünn-Talsperre hin, die nicht betreten werden dürfen. An einigen dieser Schilder wird der Wupperverband noch Zusatzinformationen über zugängliche Wanderwege installieren.

Auf den Schildern wurde außerdem eine Standortangabe eingefügt, mit deren Hilfe die Spaziergänger Informationen an den Wupperverband weitergeben können. „Unser Ziel war, die Schilder leicht verständlich zu gestalten und neben den Hinweisen auf die geschützten Bereiche, in denen der Zutritt verboten ist, auch Alternativen und verlinkte Hinweise auf das zugängliche wunderschöne Wanderwegenetz rund um die Talsperre anzubieten“, sagt Uwe Wolter vom Betrieb Große Dhünn-Talsperre des Wupperverbandes.

Der Wupperverband und der Rheinisch-Bergische Kreis erinnern erneut daran, sich vor dem Ausflug zur Talsperre kundig zu machen, welche Wege bewandert werden dürfen. Eine gute Übersichtskarte sowie Details zu den Wanderwegen rund um die Große Dhünn-Talsperre gibt es unter www.dasbergische.de.

Beitragsbild: Beschilderung zu den geltenden Regeln innerhalb der Wasserschutzzone 1; Bildquelle: Rheinisch-Bergischer Kreis/Wupperverband

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