Zu geringe Niederschläge: Stadt Köln verbietet Wasserentnahme aus Bächen

Die Kölner Gewässer leiden nach den geringen Niederschlägen im Frühjahr unter extremer Trockenheit, wie der Kölner Stadtanzeiger berichtet. Auch die Regenfälle im März hätten die Situation nicht signifikant verbessert. Deswegen habe das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln eine Allgemeinverfügung erlassen: Die Entnahme von Wasser aus Bächen, die im Kölner Stadtgebiet verlaufen, ist verboten. Vor allem den Grundstückseigentümern und -eigentümerinnen, deren Gärten direkt an solchen Fließgewässern liegen, werde die Wasserentnahme untersagt.

Das Verbot betreffe alle 24 offen verlaufenden Kölner Fließgewässer im links- und rechtsrheinischen Stadtgebiet. Im Linksrheinischen Pletschbach, Frechener Bach, Duffesbach und Gleueler Bach, die allesamt kaum Berührungspunkte mit Privatanliegern haben. Im Rechtsrheinischen sind der Selbach, Flehbach und Wasserbach bereits vollständig trocken. Andere rechtsrheinische Bäche, wie Strunde, Frankenforstbach, Kemperbach, Giesbach und Kurtenwaldbach weisen bereits extrem niedrige Wasserständeauf. Lokale und kurzzeitige Niederschläge können auch hier die Situation nicht nachhaltig entspannen.

Ungeregelte Entnahmen von Wasser bedrohen nicht nur die Tier- und Pflanzenwelt, sondern gefährden auch die natürliche Selbstreinigung der Gewässer.

Beitragsfoto: Symbolbild © Sasha (Pexels)

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