Feuerwehr warnt vor Waldbrandgefahr

VON KATHRIN KELLERMANN 

Der Deutsche Wetterdienst warnt aktuell vor einer erhöhten Waldbrandgefahr bis einschließlich Montag, 12. Juni. Die Feuerwehr Wermelskirchen ist mit Blick auf den Waldbrandgefahrenindex und den Graslandfeuerindex in erhöhter Alarmbereitschaft: „Wegen der Trockenheit und der zu erwartenden Temperaturen am Wochenende erreichen wir Stufe vier von fünf möglichen Stufen“, warnt Ingo Mueller, stellvertretender Feuerwehrchef.

Fakt ist, dass „90 Prozent der Waldbrände durch das Verhalten der Menschen ausgelöst werden“, so Mueller. Beispielsweise durch achtlos weggeworfene Zigarettenkippen oder Trinkflaschen, die in der Sonne wie Brenngläser wirken, oder falsch geparkte Autos, die auf trockenem Gras leicht einen Brand auslösen können.

Dringender Appell der Feuerwehr Wermelskirchen ist deshalb, in den kommenden Tagen äußerst umsichtig bei Spaziergängen im Wald und in der Natur zu sein. Wichtig: „Die Zufahrten in die Wälder müssen frei bleiben, damit wir im Ernstfall eine Chance haben, mit den Löschfahrzeugen durchzukommen, um das Feuer zu löschen“, erklärt Ingo Mueller und sagt: „Beim kleinsten Verdacht auf einen Brand sofort die 112 anrufen. Bei dieser Trockenheit breitet sich ein Feuer rasend schnell aus, da zählt jede Minute.“ Unbedingt Standort des Feuers merken, um die Feuerwehr schnell an die richtige Stelle lotsen zu können. Es hilft der Leitstelle bereits, wenn die Richtung angegeben wird, von welchem Parkplatz aus das Feuer erreicht werden kann.

Vor allem in den kommenden Tagen, an denen Temperaturen bis an die 30 Grad erwartet werden, bittet die Feuerwehr Wermelskirchen um extreme Vorsicht und Umsicht in der Natur. „Wälder und Wiesen sind so trocken, dass bereits ein Funke ausreichen würde, damit ganze Fläche und auch ein Waldgebiet Feuer fangen können“, warnt der Feuerwehr-Vize.

Auch die Polizei weist auf die Regelungen bezüglich der Waldgefährdung durch Feuer im Landesforstgesetz hin:

  • Im Wald darf in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober nicht geraucht werden.
  • Im Wald oder in einem Abstand von weniger als einhundert Meter vom Waldrand ist außerhalb einer von der Forstbehörde errichteten oder genehmigten und entsprechend gekennzeichneten Anlage das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder die Benutzung eines Grillgerätes sowie das Lagern von leichtentzündlichen Stoffen nicht zulässig. Die Forstbehörde kann auf Antrag eine Befreiung von dem Verbot erteilen.

Wichtig: Im Verdachtsfall sofort die 112 anrufen!

Beitragsfoto © Pixabay

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