“Stromerzeugung über Bedarf” soll kein Hindernisgrund sein

Den Beitrag entnehmen wir dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid:

Zur Sitzung des Hauptausschusses in Remscheid am 1.Juni haben die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP den Antrag gestellt, die Verwaltung möge auf allen städtischen Neubauten Solaranlagen errichten, „auch wenn der Energiebedarf unterhalb des Energieertrages liegt“. Die Verwaltung möge dann prüfen, „ob die überschüssige Energie in Form von Bürgerenergie, Vermarktung auf dem Strommarkt, Energiespeicherung, Einspeisung o.ä. anderen Nutzungsmöglichkeiten zugeführt werden kann.“

Um die immer weiter fortschreitende Klimakrise aufzuhalten, müsse der Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv erhöht werden, begründet die Gestaltungsmehrheit ihren Antrag. Dabei müsse die Stadt als Vorbild vorangehen. Weiter heißt es in der Begründung: „Mit diversen Anträgen, den bisherigen Klimaschutzkonzepten und der Nachhaltigkeitsstrategie wurde eine Vielzahl von Maßnahmen aufgeführt, mit denen wir diesem Ziel näher kommen. Es bedarf aber einer größeren Konsequenz. So wird zum Beispiel beim Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Bergisch Born auf Solaranlagen verzichtet, da mehr Strom erzeugt als genutzt werden würde. Dies sollte allerdings kein Ausschlusskriterium sein. Der erzeugte Strom sollte auf anderen Wegen dem Strommarkt oder anderen Nutzungsmöglichkeiten zugeführt werden. Es sollte kein städtisches Gebäude ohne Erneuerbare Energien errichtet werden.“

Beitragsfoto © Kindel Media (Pexels)

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