Remscheid: Bürgerschaftliches Engagement soll leichter werden

Den Beitrag entnehmen wir dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid:

„Vereine von gestiegenen Kosten entlasten“, forderten im März die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP in einem Antrag an die die Verwaltung. In der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses wurde er zurückgezogen – weil eine Beschlussvorlage der Verwaltung den Intentionen der Antragsteller voll und ganz entsprach. Zitat aus der Vorlage: „Um bürgerschaftliches Engagement zu fördern sowie gemein- und stadtwohlorientierte Veranstaltungen im Interesse der Stadtgesellschaft zu unterstützen, wird die Verwaltung beauftragt:

I. Als gemeinnützig anerkannte Organisationen werden – unter Vorlage ihres steuerlichen Freistellungsbescheides – von der Übernahme der Kosten für die Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung bei Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum freigestellt.

II. Stadtwohlorientiert tätige Initiativen, die keinen steuerrechtlichen Freistellungsbescheid vorlegen können, werden gemeinnützig anerkannten Organisationen gleichgestellt, wenn die Art und Zielsetzung der Veranstaltung dies rechtfertigt. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, darüber nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden.

III. Die Verwaltung wird beauftragt ein umsatzsteuerrechtlich zulässiges Verfahren zu etablieren, wonach die Stadt Remscheid die durch die Regelungen zu I und II anfallenden Kosten den Technischen Betrieben vollständig erstattet. Die zwischen dem 1. Juni 2022 und 31. Dezember 2022 entstandenen Kosten werden im Sinne dieser Regelung erstattet. Im Rahmen der Regelungen des NKF-CUIG werden die Aufwendungen in 2022 und 2023 isoliert. Für die Folgejahre werden die erforderlichen Mittel im Haushalt bereitgestellt.

IV. Die Sondernutzungssatzung für die Stadt Remscheid ist im Sinne der Regelungen zu I und II zu überarbeiten und dem Rat der Stadt Remscheid zur gesonderten Beschlussfassung vorzulegen. Verwaltungs- und Schankgebühren sind hiervon nicht betroffen.

V. Für Veranstaltungen im Sinne der Regelungen zu I und II wird das Nutzungsentgelt für den Remscheider Schützenplatz auf einen reduzierten Tagessatz in Höhe von 75 Euro festgelegt. Der Tagessatz fällt für die Tage des Aufbaus, der Nutzung und des Abbaus an.

VI. Die Regelungen sollen auf ihre Wirksamkeit zum Jahresende 2024 überprüft werden. Über das Ergebnis der Evaluation ist dem Rat und den weiteren Gremien zu berichten.

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