Diesen Auszug aus dem Positionspapier „Vergangenheit bewältigen – Gegenwart bewältigen – Zukunft gewinnen. Unsere Kommunen handlungsfähig machen“ der Fraktion der Grünen im Landtag von NRW entnehmen wir dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid:
Viele Familien in Nordrhein-Westfalen sind auf wohnortnahe Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder angewiesen. Gerade für Eltern tragen sie dazu bei, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Für die Kinder muss dabei weiterhin der Grundsatz „kurze Beine – kurze Wege“ gelten. Denn Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Ganztagsschulen sind für sie nicht nur Orte, wo der Dreiklang von Bildung, Erziehung und Betreuung stattfindet. Mädchen und Jungen machen hier Erfahrungen fürs Leben, lernen Freund*innen kennen, entwickeln sich weiter.
Damit Kinder qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen flächendeckend erhalten, müssen die Kommunen in den Kita-Ausbau investieren und diesen voranbringen können. Daher ist es wichtig, dass das Land für die Finanzierung des Kita-Platz-Ausbaus derzeit ca. 40 Prozent der Investitionskosten zur Verfügung stellt. Neben dem Kita-Platz-Ausbau muss auch die Situation der Kindertagesbetreuung verbessert werden. Der Fachkräftemangel wirkt sich jetzt schon sehr stark auf den Alltag in den Einrichtungen aus und ist eine besondere Herausforderung für Kinder, Familien, Einrichtungen und Beschäftigte. Um die Fachkräfte in den Kitas zu entlasten und ausreichend Fachkräfte in den Einrichtungen zu beschäftigen, begegnet die Landesregierung dem Fachkräftemangel mit einer Fachkräfteoffensive. Mit dem „Sofortprogramm Kita“ hat die Landesregierung bereits erste, kurzfristige Maßnahmen eingeführt. Durch die Verlängerung des Kita-Helfer- Programms werden Fachkräfte in den Kitas entlastet. Auch durch die Übernahme des Sprach-Kita-Programms in die Landesförderung hält das Land Fachkräfte im System und sichert eine breit anerkannte Maßnahme der frühkindlichen Bildung. Wir werden uns dafür einsetzen, dass beide Programme fortgesetzt werden können.
Gegenwärtig stehen in Nordrhein-Westfalen rund 390.000 Plätze im Offenen Ganztag (OGS) zur Verfügung. Damit kann derzeit rund der Hälfte der Kinder im Grundschulalter ein Ganztagsplatz angeboten werden. Ab 2026 gilt stufenweise der Rechtsanspruch für Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. In den nächsten Jahren müssen die Kapazitäten entsprechend verdoppelt werden. Dieser Ausbau an Ganztagsplätzen stellt die Kommunen vor weitere Herausforderungen. Es müssen Platzangebote geschaffen, Räumlichkeiten gefunden und Fachkräfte eingestellt werden. Neben der multifunktionalen Nutzung von Schulräumen und An- sowie Neubau von zusätzlichen Räumen wird die Mitnutzung von weiteren alternativen Räumlichkeiten den Platzbedarf decken. Wir sehen die Notwendigkeit, durch ein Förderprogramm zum Schulbau und ein Landesausführungsgesetz Standards flächendeckend in die Ganztagsbetreuung bringen.
Die Schaffung ausreichender Plätze für die Realisierung des Rechtsanspruchs auf Ganztag für Grundschulkinder muss verknüpft werden mit der qualitativen Ausgestaltung des Ganztags im Allgemeinen. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung des Offenen Ganztags, um eine Rhythmisierung zu ermöglichen, genauso wie die Ermöglichung, dass Schulen in den verbindlichen Ganztag wechseln können. Das Modell der Familiengrundschulzentren ergänzt den Ganztag um Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Jugendhilfe und anderer Dienste, zum Beispiel aus dem Gesundheitsbereich. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausbau muss sich am Sozialindex orientieren, d.h. Schulen an Orten mit vielfältigen Herausforderungen müssen prioritär in die Umsetzung kommen.
Auch geflüchtete Kinder haben einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Das Regelangebot der frühkindlichen Bildung kann von ihnen nicht so schnell genutzt werden, weswegen sogenannte Brückenprojekte niedrigschwellige Betreuungsangebote anbieten. Das Land fördert diese Brückenprojekte in den Kommunen weiterhin, um den Übergang für die Kinder in die frühkindliche Bildung zu erleichtern. Dazu werden im Rahmen des Sondervermögens weitere fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Noch immer werden junge Menschen gesamtgesellschaftlich zu wenig berücksichtigt. Dabei wollen Jugendliche ihr Lebensumfeld mitgestalten und mitwirken. Mit dem Aktionsplan „Jugendbeteiligung“ wird das Land Wege für mehr Beteiligung vor Ort aufzeigen und die Jugendbeteiligung in den Kommunen stärken. Dabei beteiligt die Landesregierung Jugendliche direkt und spricht mit ihnen statt über sie.
Junge Menschen brauchen Räume. Gerade in der Zeit der Pandemie waren Kinder und Jugendliche vom großen Einschränkungen ihrer Lern-, Lebens- und Entwicklungsräume betroffen. Das Land unterstützt die Kommunen dabei, soziale Infrastruktur und Jugendräume sicherzustellen und beteiligt sich an der Finanzierung von Jugendzentren, offenen Treffs und Abenteuer- bzw. Bauspielplätzen.
Kinder und Jugendliche sind die Zukunft und ein wesentlicher Teil unserer Gesellschaft. Sie haben ein Recht auf eine gleichberechtigte Teilhabe und ihre Bedürfnisse müssen gerade vor Ort immer mitgedacht werden.
Beitragsfoto © cocoparisienne (Pixabay)