Neuer Wohnraum-Mietspiegel für die Stadt Wermelskirchen liegt vor

Im Auftrag der Stadt Wermelskirchen wurde unter fachlicher Leitung der Rheinischen Immobilienbörse (e.V.) in enger Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung, den Verbänden der Haus- und Wohnungseigentümer, dem Mieterverein sowie dem gemeinnützigen Bauverein Wermelskirchen eG der Mietspiegel aktualisiert, wie aus einer Mitteilung der Stadt hervorgeht. Dieser ersetzt ab dem 1. April 2023 die bisher geltende Ausgabe von 2021. Damit liegen aktuelle und differenzierte Zahlen über die „ortsübliche Vergleichsmiete“ im frei finanzierten Wohnungsbestand der bergischen Stadt vor.

„Der Mietspiegel schafft Transparenz bezüglich der angemessenen Miete einer Wohnung. Insbesondere bei Mieterhöhungsverfahren hilft der Mietspiegel, unnötige rechtliche Streitigkeiten zwischen den Mietparteien zu vermeiden“, bestätigen Sylvia Schönenbroicher von Haus und Grund Rhein-Berg e.V. und Andreas-Hans Herget vom Mieterverein Remscheid. „Darüber hinaus ist er ein bewährtes Instrument zur Beurteilung der Entwicklung der Mietpreise und ermöglicht damit eine Vergleichbarkeit von Wohnungen in unserer Stadt und in der Region“, ergänzt Martin Lambotte vom gemeinnützigen Bauverein.

Für die Neuauflage wurde eine repräsentative Datenerhebung durchgeführt, die nach den gesetzlichen Vorgaben Neuabschlüsse und Mieterhöhungen der letzten sechs Jahre berücksichtigt. Die Mietspiegeldaten (Nettokaltmieten) unterscheiden sich damit von den Angebotsdaten in Zeitungsinseraten und Online-Immobilienportalen, die ausschließlich potentielle Neuvertragsmieten darstellen.

Bürgermeisterin Marion Lück bestätigt: „Der Mietspiegel ist für die Bürgerinnen und Bürger wichtig, um sich besser orientieren zu können, weil er dabei hilft, die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln.“ Darüber hinaus ist der Mietspiegel ein kontinuierliches, objektives und auf empirischer Basis beruhendes Beobachtungsinstrument hinsichtlich der Mietpreisentwicklung in Wermelskirchen. „Damit stellt er für die Stadt ein wegweisendes Element des kommunalen Aufgabenbereiches ‚Wohnungsmarkt-Monitoring‘ dar. Die Auswertungen zum Mietspiegel sind somit auch ein Baustein des Handlungskonzepts zur Wohnungsmarktentwicklung in unserer Stadt“, so Lück.

Der neue Mietspiegel weist eine Bandbreite zwischen 5,10 €/m² für Altbauwohnungen bis Baujahr 1960 und 11,70 €/m² bei Neubauwohnungen nach 2018 mit entsprechendem neuzeitlichem Standard als Vergleichsmiete aus. So kostet eine Bestandswohnung mit mittlerem Wohnwert (Baujahr 1990 bis 2004) durchschnittlich 7,40 Euro; Wohnungen im älteren Gebäudebestand (bis Baujahr 1960) 5,90 Euro im Durchschnitt. In guten Wohnlagen werden in den Baualtersklassen V (2005 bis 2017) und VI (ab 2018) 10,70 bzw. 11,70 Euro pro Quadratmeter als Oberwert der entsprechenden Mietpreisspannen erreicht.

„Teilmodernisierungen im älteren Gebäudebestand beeinflussen wahrnehmbar auch das Mietenniveau,“ erläutert Ursula Zimmermann von der Rheinischen Immobilienbörse (e.V.). „Wir erkennen mitunter deutliche Mietpreissteigerungen im älteren Wohnungssegment. Im Zuge der Corona-Pandemie mag zugleich insgesamt die Nachfrage nach größeren Wohnungen, die Wohnen und Arbeiten unter einem Dach ermöglichen, gestiegen sein. Denn die Mietpreise für größeren Wohnraum entwickelten sich spürbar dynamischer als bei der letzten Erhebung.“

Nachfragegerecht zu bauen, ist eine große Herausforderung, sind sich die Mitglieder des Mietspiegel-Arbeitskreises einig. Bedarf sehen Mieterverein und Haus und Grund zugleich beim Thema altersgerechtes Wohnen: „Ältere, zum Teil alleinstehende Menschen können tendenziell angesichts gestiegener Baupreise nicht in Umbauten im Bestand investieren. Wenn neue Wohnungen gebaut werden, muss natürlich an Barrierefreiheit gedacht werden, so die Interessenvertreter von Mietern und Vermietern.

Der aktuelle Mietspiegel steht im Internet zum kostenlosen Download zur Verfügung unter: https://www.rheinische-immobilienboerse.de

Druckexemplare sind ab dem 15. April 2023 erhältlich beim Bürgerbüro der Stadt Wermelskirchen,
Telegrafenstr. 29–33,
42929 Wermelskirchen,
Telefon: 02196 / 710–0,
E-Mail: post@wermelskirchen.de

Beitragsfoto: Stadt Wermelskirchen/se

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