Leichtere Installation von Strom- und Wärmeanlagen im Haus

Die Pressemitteilung der Stadt Remscheid entnehmen wir dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid:

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen erleichtert den Ausbau von Strom und Wärme für Hauseigentümerinnen und -eigentümer. Der Erlass erweitert insbesondere den Handlungsspielraum für diejenigen, die Wärmepumpen bzw. – auf den Hausdächern – Solaranlagen sowie Kleinst- und Micro-Windanlagen errichten wollen. Der Erlass erfolgt als Vorgriff auf eine Novellierung der Landesbauordnung, die voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.

„Konkret können Solaranlagen bei Ein- und Zweifamilienhäusern, im Gesetz entspricht das den Gebäudeklassen 1 und 2, ohne Abstand zu einer Grenzwand auf Dächern installiert werden“, so Dr. Wieland Hoppe vom Fachdienst Umwelt der Stadt Remscheid. Eine Grenzwand ist eine Abschlusswand, die unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück steht. Die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestbrandabstandes zur Grenzwand ist schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Bei anderen Gebäudeklassen ist bis zur geplanten Gesetzesänderung im Januar 2024 weiterhin ein Abstand von mindestens 0,50 Meter bis 1,25 Meter (je nach Brennbarkeit der Baustoffe) einzuhalten.

Die Abstandsflächen von Wärmepumpen wurden durch den Erlass ebenfalls angepasst. Zuvor waren sie der Außenwand des Wohngebäudes zuzurechnen und lösten dementsprechend Abstandsflächen von mindestens drei Metern aus. Doch mit dem neuen Erlass fällt dieser Mindestabstand weg. Eine Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes muss schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden, jedoch bedarf es keiner Baugenehmigung für das Aufstellen der Wärmepumpe.

Auch die Nutzung von Kleinst- oder Micro-Windenergieanlagen soll vereinfacht werden. Diese werden in NRW nun zwar grundsätzlich als verfahrensfreie Bauvorhaben bis zu einer Anlagengesamthöhe von zehn Metern eingestuft. Allerdings sind Genehmigungsverfahren in Wohngebieten erforderlich, um nachbarschaftliche Konflikte zu vermeiden.

Beitragsfoto © Kindel Media (Pexels)

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