Kreisverband der Partei Die Linke ist skeptisch
Die Aufstockung des Personals in der Betreuungs-Behörde wird von der Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises mit der Reform des Betreuungsrechts seit Anfang des Jahres begründet, wie Peter Tschorny in einer Mitteilung darlegt. Der Personalbedarf steige durch gesetzlich verordnete Aufgabenmehrung wie: Vermeidung von Betreuung, Prüfungen zu persönlichen Verfügungen und Beratung und Unterstützung von Bevollmächtigten.
Die Landesgerichts-Kassen sparen, so Tschorny weiter, eine Menge Geld, wenn viele Betreuungs-Verfahren gar nicht mehr eingeleitet werden, und wenn Betreuer-Vergütungen dadurch entfallen, dass Betreuer-Bestellungen angeblich unnötig sind. „Es ist klar, dass Landkreise und Kommunen nicht umhin kommen ein Bundesgesetz umzusetzen. Aber muss der Rheinisch-Bergische Kreis deshalb die Stellenbesetzung so einseitig positiv darstellen? Denn wenn die Betreuungs-Gerichte weniger Betreuer bestellen, weil mehr private Vorsorge-Vollmachten existieren, bedeutet das auch, dass die Betreuungs-Gerichte bei immer mehr erwachsenen Menschen, die einen gesetzlichen Vertreter brauchen, keinen Einblick in die Qualität der rechtlichen Vertretung haben.“
Berufliche Betreuer müssen gegenüber dem Amtsgericht regelmäßig umfassend und dezidiert Rechenschaft über die geführten Betreuungen ablegen; das gilt besonders für Vermögensangelegenheiten. Ehrenamtliche Betreuer müssen das nur eingeschränkt, und für Bevollmächtigte gilt das gar nicht. “Das Wohl des Betreuten, wie es in den Betreuungsrechts-Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches festgeschrieben war, wird seit der Reform ausgehöhlt ”, meint Peter Tschorny. “Das Betreungswesen weiter zugunsten von Vorsorge-Vollmachten abzubauen, ist eine Privatisierung der Sorge um das Wohl der betroffenen Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Da wo es um das Wohl der Schwächeren unserer Gesellschaft geht, der Alten, Behinderten, darf der Staat nicht sparen, sondern muss Verantwortung übernehmen, damit die inklusiven Rechte dieser Menschen vertreten werden.”
Noch vor einigen Jahren habe die Presse von Skandalen im Betreuungswesen berichtet und von der Veruntreuung von Geldern Gelder ihrer Betreuten durch berufliche Betreuer: “Abgesehen davon, dass Veruntreuungen bei ehrenamtlichen Betreuern durch geringere Rechenschaftspflichten viel öfter vorgekommen sein dürften, und weil hier auch die Dunkelziffer viel höher ist, steht den durch Vollmacht rechtlich Vertretenen ja nun einiges bevor: Wenn ihre Vermögen veruntreut werden, und wenn ihre Gesundheitssorge vernachlässigt wird, wird es niemand merken, weil keine staatliche Institution Rechenschaft fordert.”