Tebroke zur Wahlrechtsreform

In seinem Newsletter setzt sich der Bundestagsabgeordnete der CDU für den Rheinisch-Bergischen Kreis, Dr. Hermann-Josef Tebroke, unter anderem mit der geplanten Wahlrechtsreform für den Bundestag auseinander.

Der Beschluss der Ampelkoalition sehe vor, dass der Bundestag zukünftig auf 630 Mitglieder festgeschrieben und die Grundmandatsklausel abgeschafft werde, wonach eine Partei – selbst wenn sie bundesweit unter 5 % erlangt – bisher in den Bundestag einziehen konnte, wenn sie mindestens drei Direktmandate erlangt. 

Das sei ein direkter Angriff auf die nur in Bayern antretende CSU, die bei der letzten Bundestagswahl – bei einem bundesweiten Zweitstimmergebnis von 5,2% – dort nahezu alle Wahlkreise direkt gewonnen hat. Darüber hinaus würden alle Überhangmandate abgeschafft. Anders als bisher werde zudem nicht mehr automatisch der jeweilige Wahlkreisgewinner oder die jeweilige Wahlkreisgewinnerin in den Bundestag einziehen. Damit werde das Direktmandat erheblich entwertet – ein historischer Fehler. Die Gründungsväter und -mütter unseres Grundgesetzes hätten ganz bewusst entschieden, von dem Wahlsystem der Weimarer Republik abzurücken, und sich für ein repräsentatives System ausgesprochen. Schließlich führe die verabschiedete Reform dazu, dass einzelne Wahlkreise gänzlich ohne einen direkt gewählten Abgeordneten verblieben. Es sei ein Fundamentalprinzip unseres Wahlsystems, dass jede Region in Deutschland im Bundestag repräsentiert wird – und der politische Betrieb gerade nicht allein von Funktionärinnen und Funktionären in der Hauptstadt getragen wird. Die Ampelkoalition könne die Wahlrechtsänderung mit einfacher Mehrheit durchsetzen. Wahlrechtsreformen aber müssten im demokratischen Konsens verabschiedet werden. Es sei traurig, dass die Koalitionsfraktionen uns durch ihren Beschluss diesen Weg aufzwingen und so einen politischen Konsens bewusst verhindert haben. Wir als Unionsfraktion haben uns immer kompromissorientiert gezeigt. Wir haben eigene Vorschläge eingebracht, unter anderem den Vorschlag eines echten Zwei-Stimmen-Wahlsystems. Dieses hätte den Vorzug, dass die Gesamtzahl der Abgeordneten genau auf 598 hätte festgeschrieben werden können. Die Hälfte der Abgeordneten wäre direkt gewählt worden und hätte sich aus den jeweiligen Wahlkreisgewinnerinnen und Wahlkreisgewinnern konstituiert. Die andere Hälfte wäre unmittelbar aus dem Zweitstimmenergebnis ableitbar, das sich an einer strengen Verhältniswahl orientiert hätte. Die Chance auf eine derartige Reform hat die Ampel jedoch bewusst verstreichen lassen.

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