Bundesweit werden im ersten Halbjahr 2023 die ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Stadt Wermelskirchen insgesamt drei Personen für das Amtsgericht Bergisch Gladbach sowie zehn Personen für das Landgericht Köln, die als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Schöffinnen und Schöffen sind bei der Urteilsfindung den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichgestellt, beraten sich mit diesen und müssen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können. Ihnen steht in der Hauptverhandlung ein Fragerecht zu. Das verantwortungsvolle, ehrenamtliche Amt der Schöffinnen und Schöffen verlangt Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Allerdings müssen Schöffinnen und Schöffen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Wermelskirchen wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Außerdem müssen Bewerberinnen und Bewerber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder Personen, gegen die wegen einer schweren Straftat ermittelt wird. Außerdem sind Bewerberinnen und Bewerber ausgeschlossen, die in der Justiz oder als Religionsdienerin oder Religionsdiener tätig sind.
Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenzen verfügen, um das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen zu können. Lebenserfahrung und Menschenkenntnis sollten Bewerberinnen und Bewerber mitbringen. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung kann sich aus beruflicher Erfahrung und oder aber aus gesellschaftlichem Engagement ergeben.
Wer Interesse an dieser verantwortungsvollen Aufgabe hat, meldet sich bitte bis spätestens 15. April 2023 bei der Stadt Wermelskirchen. Unter www.wermelskirchen.de findet sich das benötigte Formular, das ausgefüllt bitte an die Stadt Wermelskirchen, Haupt- und Personalamt, Telegrafenstraße 29 – 33, in 42929 Wermelskirchen geschickt wird.
Die Stadt Wermelskirchen erstellt eine Vorschlagsliste mit den Bewerberinnen und Bewerbern, die nach öffentlicher Auslegung vom Rat der Stadt Wermelskirchen beschlossen wird. Der Rat schlägt doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Schöffinnen und Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen, die dann bei Gericht als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung teilnehmen.
Weitere Formulare und Informationen finden sich auf der Website der Stadt unter www.wermelskirchen.de oder unter www.schoeffenwahl.de
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