Ehrenamtliche Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht

Bundesweit werden im ersten Halbjahr 2023 die ehrenamtlichen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Für den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend, Bildung und Sport der Stadt Wermelskirchen hat der Präsident des Landgerichts Köln drei Jugendhauptschöffinnen und Jugendhauptschöffen für die Jugendkammer des Landgerichts Köln und vier Jugendhauptschöffinnen und Jugendhauptschöffen für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Bergisch Gladbach festgelegt. Die insgesamt sieben Bürgerinnen und Bürger werden als Vertreterinnen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Schöffinnen und Schöffen sind bei der Urteilsfindung den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichgestellt und beraten sich mit diesen. Ihnen steht in der Hauptverhandlung ein Fragerecht zu.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Wermelskirchen wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Außerdem müssen Bewerberinnen und Bewerber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder Personen, gegen die wegen einer schweren Straftat ermittelt wird. Außerdem sind Bewerberinnen und Bewerber ausgeschlossen, die in der Justiz oder als Religionsdienerin oder Religionsdiener tätig sind.

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollten über soziale Kompetenzen verfügen, um das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen zu können. Lebenserfahrung und Menschenkenntnis sollten Bewerberinnen und Bewerber mitbringen. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung kann sich aus beruflicher Erfahrung und oder aber aus gesellschaftlichem Engagement ergeben.

Wer Interesse an dieser verantwortungsvollen Aufgabe hat, sendet bitte das ausgefüllte Formular bis spätestens zum 15. April 2023 an Jugendreferentin Katja Töbelmann bei der Stadt Wermelskirchen. Das Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste findet sich unter www.wermelskirchen.de und muss bitte ausgefüllt an die Stadt Wermelskirchen, Amt für Jugend, Bildung und Sport, Telegrafenstraße 29 – 33, in 42929 Wermelskirchen geschickt werden.

Die Stadt Wermelskirchen erstellt eine Vorschlagsliste mit den Bewerberinnen und Bewerbern, die nach öffentlicher Auslegung vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Wermelskirchen beschlossen wird. Aus dieser Vorschlagsliste wählt der Schöffenwahlausschuss des zuständigen Amts- bzw. Landgerichts aus. 

Weitere Formulare und Informationen finden sich auf der Website der Stadt unter www.wermelskirchen.de oder unter www.schoeffenwahl.de

Beitragsfoto © Pixabay

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