Zahl der ukrainischen Schülerinnen und Schüler in NRW ist 17-mal so hoch wie vor dem Ukrainekrieg

Düsseldorf | Im laufenden Schuljahr 2022/23 werden an den
allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Nordrhein-Westfalen
42 515 ukrainische Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, sind das 17-mal so viele wie in den Schuljahren
zuvor (2021/22: 2 490; 2020/21: 2 450).

Die Kinder und Jugendlichen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit
haben im aktuellen Schuljahr einen Anteil von 1,7 Prozent an allen
rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schülern in NRW. Sie stellen
damit jetzt die drittgrößte Gruppe hinter den Schüler(inne)n mit
deutscher (84,4 Prozent) und syrischer Staatsangehörigkeit
(3,1 Prozent).

36 370 (85,6 Prozent) der ukrainischen Schülerinnen und Schüler
besuchen eine allgemeinbildende Schule. Die Grundschule ist dabei mit
14 665 die meistbesuchte Schulform, gefolgt vom Gymnasium (8 445)
und der Gesamtschule (4 870). Die beruflichen Schulen werden im
zurzeit laufenden Schuljahr von 6 145 ukrainischen Schülerinnen und
Schülern besucht.

Insgesamt gibt es im Schuljahr 2022/23 in Nordrhein-Westfalen
2 479 835 Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden und
beruflichen Schulen. Das sind 1,5 Prozent mehr als im Schuljahr
2021/22 (damals: 2 443 590). Bei den allgemeinbildenden Schulen war
die Schülerzahl um 2,4 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Die
beruflichen Schulen werden dagegen von 1,8 Prozent weniger
Schülerinnen und Schülern besucht als im Schuljahr 2021/22.

In Wermelskirchen stammen 45 der 1170 Grundschüler aus der Ukraine, 30 der 495 Sekundarschüler, und 20 von 955 Gymnasiasten. An berufsbildenden Schulen werden derzeit keine ukrainischen Schüler und Schülerinnen unterrichtet.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Erhebung der
amtlichen Schuldaten jährlich erfolgt. Die erhobenen Daten beziehen
sich auf die Kalenderwoche, in die der 15. Oktober fällt. Falls der 15.Oktober in eine Kalenderwoche mit einem oder mehreren schulfreien
Tagen fällt, ist für die Erhebung von einer Kalenderwoche mit
regulärem Schulbetrieb auszugehen.

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