Hamburg: Kinderrechte in der Landesverfassung

Am 13. Februar hat die Hamburger Bürgerschaft die Verankerung der Kinderrechte in der Landesverfassung beschlossen. In der Antragsbegründung heißt es hierzu: „Mit der ausdrücklichen Nennung der Rechte von Kindern in der Präambel wollen wir die gesellschaftliche Weiterentwicklung in Bezug auf die Rolle und die Rechte von Kindern würdigen.“ In der Präambel findet sich nun der Satz „Die Freie und Hansestadt Hamburg achtet, schützt und fördert die Rechte der Kinder.“. 

Seit vielen Jahren setzt sich die Deutsche Liga für das Kind dafür ein, Kinderrechte grundgesetzlich zu verankern. Die Kinderrechte nach der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) sind in Deutschland geltendes Recht. Doch als völkerrechtlicher Vertrag steht die KRK – so wie ein einfaches Bundesgesetz – unter dem Grundgesetz (GG). Das Grundgesetz selbst, als leitendes, über allen Rechtsnormen stehendes Gesetz, berücksichtigt die Kinderrechte bisher aber nur unzureichend. Kinder werden dort zwar im Rahmen von Artikel 6 erwähnt, jedoch nur als Erziehungsobjekt der Eltern und nicht als eigenständige Träger von Rechten. Spezifische Kinderrechte müssen bisher erst kompliziert durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes hergeleitet werden. Zu Recht hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes die Tendenz von Staaten kritisiert, die Kinderrechte zu übersehen, wenn sie nicht besonders erwähnt werden. Daher rät er den Staaten, sie explizit in Gesetzen und insbesondere in der Verfassung zu verankern. 

Es besteht bisher ein wesentliches Umsetzungsdefizit in Gesetzgebung, Verwaltungspraxis und Rechtsprechung. Alle Staatsgewalt ist gemäß Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte gebunden und ist damit auch bereits verpflichtet, die implizit herleitbaren Kindergrundrechte zu berücksichtigen. Besonders in der Gerichts- und Verwaltungspraxis werden Kindesinteressen und Beteiligungsrechte jedoch oft übersehen. Eine Verankerung im Grundgesetz würde nicht nur den Bekanntheitsgrad der Kinderrechte erhöhen, sondern auch dazu führen, dass Kindesinteressen bei allen politischen und rechtlichen Entscheidungen mitgedacht werden müssen. Aufgrund der Strahlkraft des Grundgesetzes – unserer höchsten Werteordnung – würde dies auch bei der Auslegung aller darunter stehenden Gesetze zutreffen. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würde so zu mehr Rechtssicherheit und besserer Anwendbarkeit führen. 

Mehr Informationen und Argumente im Hintergrundpapier des Aktionsbündnisses Kinderrechte unter: https://liga-kind.de/wp-content/uploads2021/03/2_Kinderrechte_Grundgesetz_Appell_Hintergrundpapier_210210.pdf

(Quellen: Beschlussprotokoll der Hamburger Bürgerschaft vom 15. Februar 2023, Antrag der SPD-, CDU- und Grünen Fraktion vom 9. Februar 2023 zur Drucksache 22/10946 und Hintergrundpapier des Aktionsbündnisses Kinderrechte)

Hier das Hintergrundpapier des Aktionsbündnisses Kinderrechte als PDF-Datei:

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