Die Kreisverwaltung hat an den jecken Tagen wie folgt geöffnet:
16. Februar (Weiberfastnacht) 8.30 bis 11.00 Uhr
17. Februar (Karnevalsfreitag) 8.30 bis 12.00 Uhr
20. Februar (Rosenmontag) geschlossen
Ab dem 21. Februar (Karnevalsdienstag) gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
Einige Ämter haben an Freitagen abweichende Öffnungszeiten. Bürgerinnen und Bürger können sich im Internet unter www.rbk-direkt.de darüber informieren. Das Straßenverkehrsamt in Bergisch Gladbach und die Nebenstelle in Wermelskirchen bieten jeweils Termine an Weiberfastnacht und Karnevalsfreitag wie gehabt ab 7.30 Uhr an. Termine können online unter https://t1p.de/afbr5 gebucht werden.
Die Öffnungszeiten der Bürger- und Servicebüros richten sich nach den Stadtverwaltungen. Weitere Informationen sind unter https://www.rbk-direkt.de/oeffnungszeiten-karneval.aspx zusammengestellt.
© Caio