Spätestens seit dem Wiedereinzug der AfD in den Bundestag 2021 hat die öffentliche und rechtliche Debatte um die Vergabe staatlicher Fördermittel an ihre parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) an Fahrt aufgenommen. Ob der DES nach “Gewohnheitsrecht” bzw. der bisherigen Praxis der aktuellen Mittelvergabe diese Finanzierung zusteht, war unter anderem am 25.10. Teil einer Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht.
Fest steht, dass eine Lösung dringend erforderlich ist, um die Stiftungsfinanzierung geregelter zu gestalten und die potenzielle Vergabe staatlicher Fördermittel an antidemokratische und menschenfeindliche Parteistiftungen zu verhindern. Auch im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung findet sich das Vorhaben: “Die Arbeit und Finanzierung der politischen Stiftungen wollen wir rechtlich besser absichern”. Was genau das impliziert, bleib allerdings unklar.
Dies ist Anlass, am 19.01.23 von 18:00 – 19:30 Uhr zur Online-Podiumsdiskussion zum Thema “Rechtliche Perspektiven auf die Finanzierung der Desiderius-Erasmus-Stiftung” einzuladen.
Wir begrüßen mit
- Alexander Hobusch (Universität Düsseldorf),
- Prof. Dr. Markus Ogorek (Universität Köln) und
- Dr. Sarah Schulz (Universität Kassel)
drei Expert:innen auf dem Gebiet. Veranstaltet und moderiert wird der Abend von Stipendiatinnen der förderwerksübergreifenden Initiative DefunDES.
Dabei möchten wir diskutieren, ob, und wenn ja, warum es ein Stiftungsgesetz braucht. Welche Kriterien sollten an ein solches Gesetz angelegt werden? Was sind alternative Lösungsansätze? Welche Bedeutung hat die Verhandlung des BVerfG und wie kann es nun weiter gehen?
Die Veranstaltung findet über Zoom statt und steht allen Interessierten offen. Den Zoomlink zur Veranstaltung findet man unter https://linktr.ee/defundes und in unserer Bio.