Anlaufstelle für Erstanträge auf Wohngeld

Ab Januar 2023 haben bundesweit weitere zwei Millionen Haushalte mit kleinem Einkommen Anspruch auf Wohngeld. Auch in Wermelskirchen können Bürgerinnen und Bürger das Wohngeld beantragen.

Dazu richtet die Stadt Wermelskirchen eine zentrale Anlaufstelle für Erstanträge auf Wohngeld im Bürgerzentrum, Telegrafenstraße 29–33, ein. Die Anlaufstelle ist barrierefrei und ab Montag, 2. Januar, von außen zugänglich.

Wichtig: Dort werden nur Erstanträge angenommen und Antragstellerinnen und Antragsteller beraten, sowie gegebenenfalls auf fehlende Unterlagen hingewiesen. Für Bürgerinnen und Bürger, die schon Wohngeld erhalten haben, sind weiterhin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Räumlichkeiten des Ordnungsamtes, Telegrafenstraße 11, zuständig.

Die Anspruchsberechtigung für das Wohngeld ist immer abhängig von der Relation der Miete zu den Einkünften und der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Hier gibt es keine pauschalen Wertgrenzen. Um einen möglichen Anspruch im Vorfeld selbst prüfen zu können, können Bürgerinnen und Bürger unter https://www.wohngeldrechner.nrw.de ihre individuellen Daten eingeben.

Die Öffnungszeiten der Erstantragsstelle entsprechen den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung. Nur mittwochs ist die Wohngeldstelle nachmittags nicht geöffnet.

Fragen können vorab gerne ab Montag, 2. Januar, an folgende Mailadresse gerichtet werden: wohngeldstelle@wermelskirchen.de

Weitere Informationen zu den benötigten Formularen gibt es auch auf der Website der Stadt:

https://www.wermelskirchen.de/rathaus/buergerservice/dienstleistungen-a-z/wohngeld-8072/

Beitragsfoto: Im Erdgeschoss des Bürgerzentrums hat die Stadtverwaltung eine zentrale Anlaufstelle für Wohngeld-Erstanträge eingerichtet. Hier beraten Birgit Lob, Arne Feldmann und Irina Ostertag (von links) ab Januar die Bürgerinnen und Bürger auch beraten. Foto: Stadt Wermelskirchen / Kellermann

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